Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Reperaturkosten?
Hallo ihr lieben
Mir ist vor einigen Tagen jemand ins Auto gefahren .
Das erstellte Gutachten sagt nun das mein Fahrzeug einen :
RESTWERT : 500€
WIEDERBESCHAFFUNGSWERT: 2200€
REPERATURKOSTEN: 2044 €
hat.
Ich selbst war am Unfall nicht an meinem Auto- mich trifft also keine Schuld und der Unfallgegner hat die Schuld auch komplett auf sich genommen .
Meine Frage ist jetzt : Auf wieviel Geld kann ich mich einstellen ?
Zahlt die Versicherung mir jetzt nur die 500€ die mein Fahrzeug noch wert sind ? Oder doch die Reperaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert?
Vielen Dank für eure Antworten
3 Antworten
ich gehe davon aus, dass die versicherung das als totalschaden abrechnet.
du würdest dann den wiederbeschaffungswert minus dem restwert ausgezahlt bekommen (1700 €) und das kaputte auto verbliebe in deinem besitz.
es ist jedoch durchaus möglich, dass du den schrott nicht mehr weiter verkaufen kannst und womöglich noch verschrottungskosten hast.
annokrat
Ausbezahlt werden Wiederbeschaffungswert abzgl. der MwSt. minus den Restwert... also 2.200 € / 1,19 = ca. 1849 € minus 500 € = ca. 1349 € !
Meine Frage ist jetzt : Auf wieviel Geld kann ich mich einstellen ?
Entweder erhälst du den Nettoreparaturkostenaufwand oder
den Wiederbeschaffungswert abzgl. MwSt. minus Restwert!
Solltest du ein Ersatzauto anschaffen, dann erhälst du die MwSt. durch Vorlage der Rechnung zusätzlich erstattet ;-)
Gruß siola55
Klar nur die 500 Euro abzüglich des Schrottwerts. Sonst hättest du ja mehr Wert als vorher, dein 500 Euro Schrott ist ja mit den Neuteilen mehr wert.