Wie würde eine Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung vonstatten gehen?

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Ganz einfach, Du gehst zur Polizei, dort klagst Du Dein Leid, man wird dort eine Anzeige aufnehmen, welche dann an die Staatsanwaltschaft geht. Der betreffende bekommt dann mutmaßlich zunächst einen Strafbefehl, flogt der dem nicht, geht es vor Gericht.

Das Gegenüber wird hierbei ebenfalls abgeprüft, man wird dem jenigen sagen, dass eine Anzeige vorliegt und die Gelegenheit geben, sich zur Sache zu äußern oder auch nicht.

Und wie das so ist bei derartigen Auseinandersetzungen, dem fällt sicherlich im Gegenzug dann auch was ein, irgend eine lässliche Sünde, welche man Anzeigen könnte, z.B. weil du mal irgendwas unfreundliches zu ihm gesagt haben magst und da Du ihn angezeigt hast wird der auch Anzeige erstatten wollen.

Du solltest aus diesem Grund eine weiße Weste haben, ansonsten kommt die Gegenanzeige nahezu garantiert.

Ggf. müsst ihr dann zu einem Schiedsmann bzw. zu einer Schiedsfrau. Erst wenn dieses Verfahren erfolglos ist, wird sich dessen vielleicht die Staatsanwaltschaft annehmen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird das Verfahren eingestellt.

Diese Anzeige wird dann der Staatsanwaltschaft übergeben, und die wird dann wohl den Angezeigten vorladen.

Du solltest für Deine Behauptung Zeugen haben oder Belege - wenn diese Person z.B. ihre Behauptungen im WWW parkt und diese so eindeutig auf Dich zugeschnitten sind, dass Du auch für Dritte erkennbar bist, dann sichere diese Dateien auf Deinem Rechner.

Ohne Belege Deinerseits steht es Aussage gegen Aussage. Am besten informierst Du dich mal bei der Polizei, ob so eine Anzeige überhaupt ne Chance hätte, oder bei einem Anwalt.

Ohne Beweise oder Zeugen würd ich das aber gar nicht erst machen.

Im schlimmsten Fall hast Du Anwaltskosten, oder die Person macht genau so eine Anzeige gegen Dich, oder Dein gesamtes soziales Umfeld ist im Eimer.

Einfach, die Polizei nimmt diese auf und leitet diese anschliessend an die Staatsanwaltschaft weiter. Sollten die Tatbestände/ Beweise nicht ausreichend sein wird das Verfahren wg. Geringfügigkeit eingestellt. Das ist meistens der Fall.

Anders ist es, wenn Du selbst Klage einreichst, da könntest Du weiter kommen. Nur für die Klageformulierung musst Du beinahe selbst Jurispondens beherrschen.