Wie Wohnung übergeben bei Auszug?
Liebe Community! Es ist mein erster Auszug aus meiner ersten Wohnung und ich stelle mich gerade etwas unbeholfen an. Und zwar steht im Mietvertrag: die Wohnung soll tapetenrein zurück gegeben werden. Auch steht da: Wohnung im unrenovierten Zustand erhalten und so soll sie auch wieder übergeben werden. Was heißt das jetzt für mich? Alle Tapeten abmachen und Schönheitsrepaturen durchführen? Raufaserwände die bunt gemalert wurden, müssen also nicht weiß gestrichen werden? Lediglich die Raufaser entfernen?
Ich bedanke mich im voraus für eure Hilfe (:
5 Antworten
Du hast die Wohnung unrevoviert übernommen und wirst aufgefordert sie unrenoviert zu übergeben. Alles andere widerspräche auch der Gesetzgebung. Du solltest also die Wohnung einigermaßen sauber verlassen, die Fenster können ungeputzt bleiben, das Bad mäßig gereinigt und die Tapeten... tapetenrein, hi, hi. - ja lass die einfach so, wie sie sind.
Hier finden sich weitere Hinweise zur Wohnungsübergabe:
https://www.ummelden.de/wohnungsuebergabe-checkliste/
Einen Tipp lege ich Dir noch ans Herz, weil es Dein erster Auszug ist. Mach ganz viele Fotos vom Zustand der Wohnung bevor Du den Schlüssel aus der Hand gibst. Was bei der Wohnungsübergabe nicht als Mangel ins Protokoll geschrieben wird, kann nämlich seitens des Vermieters später nicht mehr geltend gemacht werden.
Sprich, würde Dir nach der Übergabe der Wohnung vorgeworfen, es gäbe einen 'versteckten Mangel', dann kommst Du nicht mehr in die Wohnung rein und kannst nicht belegen, das dieser Mangel gar nicht bestand. Es sei denn, Du hast ein Beweisfoto gemacht. Das hat übrigens auch vor Gericht Gültigkeit.
Einen geschmeidigen Wohnungswechsel wünsche ich Dir.
Alle Tapeten abmachen und Schönheitsrepaturen durchführen?
Nein. Besenrein zurückgeben heißt das.
Besenrein definiert der BGH mit
Zum Umfang der Reinigungspflicht wenn die Wohnung „besenrein“ übergeben werden soll kann jedoch aus dem Urteil des BGH folgendes entnommen werden:
1. Ist ein Mieter verpflichtet, die Wohnung bei seinem Auszug „besenrein“ zu hinterlassen, bedeutet dies, daß er die Wohnung ordentlich durchkehren und grobe Verschmutzungen beseitigen muß.
2. Fenster sind aber grundsätzlich nicht zu putzen, es sei denn, dass sich darauf grobe Verschmutzungen wie bspw. Kleberreste befinden. Der Umstand, dass die Fenster während der Mietzeit lange nicht geputzt wurden, ändert an dieser Beurteilung nichts; Spinnweben (auch im Keller) sind jedoch zu entfernen.
3. Unkrautbewuchs auf dem Balkon ist nicht zu entfernen, jedoch hat der Mieter den Balkon bspw. von einer Schmierschicht zu reinigen
Ich habe nur zitiert was der BGH dazu sagt. Siehe Link in meiner Antwort.
Danke -nicht alles was der BGH sagt muss mir aber gefallen ;o)
Gefallen nicht. Aber wie heißt es so schön "Ist die Begründung auch noch so schlecht, der BGH hat immer recht"
Der war gut :<)
Ich kenne es so - besenrein, wenn zwischenzeitlich renoviert wurde, grelle Farben müssen überstrichen werden.
Tapetenrein = ohne Tapeten. Nagel- und Dübellöcher zuspachteln.
Ordentliche nackte Wände.
Mach einfach alle Tapeten runter und gut ist !
Bitte ? Es gehört doch wohl zum ganz normalen Gebrauch einer Mietsache Unkraut zu entfernen .....