wie wird Urlaubsgeld bei Alg 2 Aufstockern berechnet

2 Antworten

"(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html.

Gruß aus Berlin, Gerd

Vielen Dank und schöne Grüße aus Hamburg nach Berlin, Ralph

DAVInfobriefSGBII12-2012.pdf