Wie wird Honorar versteuert?

5 Antworten

Du musst eine Gewerbe anmelden und eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen. Dieser Einnahmeüberschuss ist dann praktisch dein Brutto-Einkommen.

ACHTUNG :

Viele "Honrarverträge" halten einer Prüfung nicht Stand. Häufig handelt es sich um eine "Scheinselbständigkeit". Dann kann das unangenehme Nachforderungen der Sozialversicherungen nach sich ziehen.

Hallo,

der Link von Ginger1970 ist sehr informativ.

Es könnte noch zusätzlich bei dir sein, dass dein Auftraggeber von der Umsatzsteuer befreit ist. Unter bestimmten Bedingungen musst du dann deinem "Kunden" keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Bei sozialen Einrichtngen bzw. Vereinen ist eine Umsatzsteuerbefeiiung nicht unüblich; insbesonders dann, wenn es sich um Bildungsträger oder weitere schulische Einrichtungen handelt.

Ich bin als Sozialpädagogi und gleichzeitige Dozentin für eine solche Institution tättig. Ich stelle in diesem Fall als Freiberuflerin keine Mehrwertsteuer in Rechnung; der Kunde kann keine Vorsteuer geltend machen und ich führe keine Umsatzsteuer ab.

Vielleicht trifft das auch in deinem Fall zu oder wäre prüfungswert.

Viele Grüße

Beim ASD des Jugendamtes wirst du tätig sein sehe ich gerade. Ich meine, dass öffentliche Einrichtungen auch von der Umsatzsteuer befreit sind. Wäre auf jeden Fall meiner Meinung nach prüfungswert.

Beste Wünsche

@ggbloggerin

Ich erhalte für meine Tätigkeit ein festes Honorar/ Stundenlohn. Aber ich selbst erstelle keine Rechnungen.

@Nelly010

Aha? Finde ich erstaunlich, zumal auch Freiberufler und Kleinunternehmer einer gewissen, wenn auch vereinfachten Buchführungspglicht und zusätzlich Aufbewahrungspflichten unterliegen. Zudem ist eine Rechnung vor dem Gesetz ein ausschlaggebender Nachweis, um zivilrechtliche Forderungen bzw. ausstehende Beträge einforden oder einklagen zu können.

Aber man lernt ja nicht aus, dann ist es wohl so wie du sagst.

@ggbloggerin

Das ist im sozialen Dienst üblich, wenn man nicht angestellt ist. Für mich ist das ja auch neu, aber nach Rücksprache mit dem Finanzamt, laufe ich da wohl ne Nullrunde, auch gut!

Du hast nicht geschrieben, was Du denn genau machen möchtest - sozialer Dienst ist ein weiter Begriff...

Das dürften Einkünte aus selbständiger Tätigkeit sein, wobei eine Scheinselbständigkeit bzw. eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit zu prüfen wäre (wegen SV-Pflicht); ja nachdem kommt auch ein Gewerbe in Frage; das müsste dann entsprechend angemeldet werden.

Zur Abgrenzung ist insbesondere die Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, die Einbindung in betriebliche Abläufe etc. zu prüfen.

Ferner sind für einige selbständige Tätigkeiten (gerade im therapeutschen Bereich) generell Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.

Wenn die Merkmale der Selbständigkeit vorhanden wären, ist diese Tätigkeit dem FA anzuzeigen, damit Einkommensteuervorauszahlungen festgelegt werden können.

Ich werde in der Familienhilfe tätig sein, beim ASD des Jugendamtes.

@Nelly010

Die Merkmale der Scheinselbständigkeit sind unbedingt zu prüfen (insb. der RV-pflicht) - das kannst Du bei der KK machen lassen.

Dabei kommt es auf die exakten Tätigkeiten an und deren Ablauf...

Du musst dein Einkommen versteuern wie alle Freiberufler/Selbständigen. Da du bei deinen Stunden ein Kleingewerbe betreiben wirst, musst du jährlich dein Einkommen beim Finanzamt darlegen und deine Steuer wird entsprechend, unter Berücksichtigung deiner angegebenen Kosten/Aufwendungen, berechnet. Am besten mal einen Termin beim Steuerberater machen.