Wie wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet wenn der Hausverwalter das Handtuch schmeist?

4 Antworten

Hallo,

Vielleicht kann eine Hausverwaltung oder keine Ahnung jemand helfen, der sich in diesem Bereich kennt.

Viel Glück!

Die WEG kann sich selber verwalten.

Vielleicht ist ja der Querulant begierig, dies als Einzelperson, von der WEG gewählt, zu übernehmen. Da schlagen Sie dann gleich zwei Fliegen mit einer Klappe!

Machen Sie die Ausschreibung einwenig attraktiv; z.B. € 50 je Wohneinheit und € 15 je Stellplatz mtl.

Gerade bei kleineren WEG ist der Verwaltungsaufwand stückzahlbezogen unverhältnismäßig hoch.

Die Verwaltung soll den Querulanten "kalt" stellen. Auf Anfragen zu gemeinschaftlichen Themen ist die HV NICHT zur Auskunft verpflichtet. Diese Fragen soll sich der Querulant bis zur nächsten ETV aufheben.

Sollte die HV die Tätigkeit ohne wichtigen Grund einstellen - ein Querulant ist keiner - dann habt Ihr Anspruch auf Schadenersatz - ca. 45% der mtl. Grundvergütung.

Wenn es keiner von Euch übrigen ET machen will - dann kann jeder Eigentümer beim zuständigen Amtsgericht die Einsetzung eines Notverwalters verlangen. In diesem Fall "verdonnert" das Gericht einen beliebigen Verwalter die Verwaltung zu übernehmen.

Die Eigentümergemeinschaft bestellt sich eine neue Verwaltung, so einfach ist das.

Wie sind eine sehr kleine Einheit. Wir haben die Befürchtung, daß uns keiner haben will.

@christl10

Das ist völlig unbegründet. Auch kleine Gemeinschaften werden verwaltet.

@christl10

Nur Mut! Mit Geld geht fast alles!