Wie wird eine Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet wenn der Hausverwalter das Handtuch schmeist?
Wir sind eine Gemeinschaft mit mehreren Parteien die von einer Hausverwaltung verwaltet wird. Nun haben wir einen Querelanten in unserer Gemeinschaft der wegen jeder Kleinigkeit die Hausverwaltung anschreibt und unmögliches verlangt. Zudem wird er in den Versammlungen sehr persönlich und beleidigend, so daß die Hausverwaltung nun die Nase voll hat und das Handtuch werfen will, denn die Verwaltung ist sehr arbeitsintensiv und zudem macht sie auch keinen Spaß mehr.
Was machen wir dann ohne Verwaltung?
5 Antworten

Die Verwaltung soll den Querulanten "kalt" stellen. Auf Anfragen zu gemeinschaftlichen Themen ist die HV NICHT zur Auskunft verpflichtet. Diese Fragen soll sich der Querulant bis zur nächsten ETV aufheben.
Sollte die HV die Tätigkeit ohne wichtigen Grund einstellen - ein Querulant ist keiner - dann habt Ihr Anspruch auf Schadenersatz - ca. 45% der mtl. Grundvergütung.
Wenn es keiner von Euch übrigen ET machen will - dann kann jeder Eigentümer beim zuständigen Amtsgericht die Einsetzung eines Notverwalters verlangen. In diesem Fall "verdonnert" das Gericht einen beliebigen Verwalter die Verwaltung zu übernehmen.

Die WEG kann sich selber verwalten.
Vielleicht ist ja der Querulant begierig, dies als Einzelperson, von der WEG gewählt, zu übernehmen. Da schlagen Sie dann gleich zwei Fliegen mit einer Klappe!
Machen Sie die Ausschreibung einwenig attraktiv; z.B. € 50 je Wohneinheit und € 15 je Stellplatz mtl.
Gerade bei kleineren WEG ist der Verwaltungsaufwand stückzahlbezogen unverhältnismäßig hoch.

Zunächst mal glaube ich nicht, dass die Verwaltung so einfach mal eben das Handtuch werfen kann. In der Regel wird ein Vertrag über eine bestimmte Laufzeit geschlossen, an die auch die Verwaltung gebunden ist. Vorzeitiges Beenden ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Eine neue Hausverwaltung wird sich finden lassen, auch bei kleinen Wohnanlagen. Das kann ich mir nicht als Problem vorstellen.
Grundsätzlich mal steht gemäß §21 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu. Das bedeutet, es muss nicht zwingend eine Hausverwaltung beauftragt werden. Die Gemeinschaft kann sich auch selber um alles kümmern. Gemäß Abs 4 des gleichen Gesetzes kann ein Verwalter beauftragt werden. Das muss aber keine Firma sein, es kann auch einer der Eigentümer benannt werden.

Die Eigentümergemeinschaft bestellt sich eine neue Verwaltung, so einfach ist das.

Das ist völlig unbegründet. Auch kleine Gemeinschaften werden verwaltet.

Nur Mut! Mit Geld geht fast alles!

Hallo,
Vielleicht kann eine Hausverwaltung oder keine Ahnung jemand helfen, der sich in diesem Bereich kennt.
Viel Glück!
Wie sind eine sehr kleine Einheit. Wir haben die Befürchtung, daß uns keiner haben will.