Wie wird die höhe der Abfindung berechnet beim Voll-,und Teilzeit Beschäftigung?

3 Antworten

Grundsätzlich gibt es keinerlei Anspruch auf eine Abfindung bei Entlassung.

Dies kommt nur in Betracht, wenn der Sozialplan oder der Tarifvertrag so etwas vorsieht. Diesbezüglich könnte dir dein/e gewerkschaftliche/r Vertrauensfrau/mann präziser Auskunft geben...

Die Höhe wird allein von deinem Arbeitgeber berechnet, eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Es kommt dabei besonders auf die noch verbleibende Zeit an (betriebliche Kündigung, Rentenantrag) an. Wird sowieso in wenigen Monaten "betriebsbedingt" gekündigt, ist auch eine vorzeitige Abfindung entsprechend gering.

ich kann dir nur empfehlen ruf einen Fachwanwalt für Arbeitsreich an und frage nach. Auf Recherechen im Internet ist nur bedingt verlass da sich auch gesetzte ändern bzw jeder einen anderen Vertrag hat.

1/2 Netto Monat ist ein Armutszeugnis sage ich nur . Berechnet wird die Betriebzugehörigkeit in Jahren das Bruttogehalt , (Kinder) . Ein Anwalt wird immer mehr rausholen was die Firma vorschlägt und dir gibt..., auch lohnt es sich (meistens) dicke Haut und Sitzfleich zu haben bis die Firma auf dich zukommt, vorab kündigen auf einen Aufhebungsvertrag sollte man nur mit einem Anwalt im Rücken , ich habe das so gemacht und habe viel rausgeholt.

Habt ihr einen Betriebsrat ? .

1/2 Netto Monat ist ein Armutszeugnis sage ich nur .

Ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr ist kein "Armutszeugnis", sondern das, was Gerichte in der Regel festsetzen (wenn es zu einem Vergleich kommt) oder worauf ein gekündigte Arbeitnehmer im Falle der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes KSchG §§ 1a, 9 und 10 Anspruch haben.

Besonders höhere Abfindungen können in Zusammenhang mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld zu Problemen (Anrechnung) führen, wenn z.B. mit einer hohen Abfindung einzelvertraglich die Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist "abgekauft"werden sollte.