Wie wird die Gebäudeversicherung den aufgeteilt, ich bewohne 46 qm

4 Antworten

Hallo, in Deinem Fall erscheint mir eine 50:50 Aufteilung dann doch als für Dich eher nachteilig. Hier wäre eine Abrechnung nach qm die gerechtere Lösung.

Garagen zählen übrigens nicht direkt zur Wohngebäudeversicherung, da diese nach Anzahl/Stück gerechnet werden, nicht nach qm.

Die Kernaussage aber muss in Deinem Mietvertrag stehen, wie die Berechnung erfolgt. Dies ist notwendig, damit Du eben VOR Abschluss des Vertrages Dir darüber Gedanken machen kannst.

Danke. Bei mir steht nur Gas zu 42 %. Ich werde mir so schnell es geht, einen Beratungstermin holen beim Mieterschutz. Wurde aber telef. vertröstet , daß ich warten soll, bis mein Mitgliedsausweis da ist und dann einen Termin machen. PS: Die Garagen sind 2 Stück , in der Länge, eine an die andere drangebaut, nicht nebeneinander, nur 1 Tor. Ich weiß ja nicht , ob die zur Gebäudeversicherung dazu gehören, habe es einfach mal dazu geschrieben, weil ich ja keine Einsicht in die richtige Police habe.

Was genau beinhaltet den eine Gebäudeversicherung so allgemein?

LG Motive

@Motive

Dann hilft wohl tatsächlich nur der Gang zum Mieterschutz.

Die Garagen werden üblicherweise im Rahmen der Gebäudeversicherung mitversichert aber zumeist als eine Art Nebengebäude aber mit der Bezeichnung "2 Garagen", damit diese eben ausdrücklich vermerkt worden sind.

Sie sind eben Garagen, werden mitversichert, gehören aber nicht zum eigentlichen Wohngebäude.

Hier findest Du einen solchen Ermittlungsbogen: http://www.gebaeudeversicherung-preiswert-billig.de/Gebaeudeversicherung_preiswert/Wertermittlungsbogen/VS1914-Janitos.pdf

Die Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Risiken ähnlich einer Hausratversicherung: Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Glas, Sturm/Hagel und weitere Deckungserweiterungen wie Elementar u.a.. Die Kosten dafür kann der Vermieter auf die Mieter anteilig umlegen, das ist rechtens. In der Nebenkostenabrechnung muss dies aber entsprechend ausgewiesen werden und die Belege darfst Du jederzeit einsehen. Das ist Gesetz.

Der Vermieter kann die Nebenkosten pro m² oder per Mietpartei abrechnen. Das sollte im Mietvertrag geregelt sein, der Vermieter darf die Abrechnungsmethode wählen.

Bei mir wird das nach der Wohnfläche abgerechnet - aber ich bin bei einem Großvermieter.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/betriebskostenabrechnung-grundlagen.htm#ixzz2WatFIUab

Vielleicht findest Du auch dort noch was.

Danke

Ich habe heute beim Mieterschutz angerufen, dort sagte man mir, ich sollte warten bis ich meinen Mitgliedsausweis habe, dann einen Termin machen, damit sie nochmals in den Mietvertrag schauen können. Bezahlt habe ich fürs den Rest des Jahres!! Mit dieser Aussage komme mir schon nach hinten geschoben vor. Na, was kann ich machen als zu warten.

LG Motive

Da hast du vollkommen Recht. Wir sind eine Eigentümergemeinschaft mit verschieden großen Wohnungen. Die Versicherung wird anteilig nach m², bzw. Eigentumsanteilen berechnet. Wenn du die Hälfte zahlen musst, zahlst du in jedem Fall zu viel.

Danke, ich denke das auch so. Abwarten was der Mieterbund sagt! Hoffe mein Mitgliedsausweis kommt bald, dann kann ich einen Termin machen. Am liebsten wüßte ich jetzt schon Bescheid, denn das zermürbt ganz schön, nicht zu wissen was richtig ist und was nicht. Tu ich meinem Vermieter, in meinen Gedanken Unrecht, frage ich mich immer ! Deshalb sage ich auch noch nichts, sondern frage mich hier so durch wie es sein müßte- könnte. Wir sind nur zwei Parteien im Haus. LG