Wie wird der verlustvortrag mit der einkommensteuer verrechnet?

6 Antworten

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Du solltest Deine Frage etwas genauer stellen, dann bekommst Du auch bessere/genauere Antworten (Ist nicht böse gemeint).

Was für Steuererklärungen (mehrere?) hast Du im letzten Jahr gemacht? Eigentlich kannst Du nur eine gemacht haben und zwar die für 2015, in welcher dann wohl der Verlustvortrag festgestellt wurde, oder?

Was für einen Einkommensteuerbescheid hast Du "jetzt" bekommen? Du kannst an sich keinen bekommen haben, denn den für 2015 hast Du gemacht, da wurde der Verlust festgestellt und für 2016 kannst Du noch keinen bekommen haben, da Du noch gar keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben kannst.

Möglicherweise meinst Du die Einkommensbescheinigung für das Jahr 2016, die Dir Dein Arbeitgeber geschickt oder gegeben hat. Die hätte aber nichts mit Deinem Verlustvortrag zu tun, denn davon weiß der Arbeitgeber ja gar nichts. Diese Bescheinigung ist für Deine Steuererklärung 2016 bei der das Finanzamt dann automatisch den Verlustvortrag verrechnet.

Und vorab schon mal die Information: Der Verlustvortrag wird nicht mit Deiner Einkommensteuer verrechnet, sondern im folgenden Jahr von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen und führt damit zu einer niedrigeren Einkommensteuerzahlung.

Wenn Dein Steuersatz z.B. 10 % beträgt, bedeuten € 2500 Verlustvortrag also grob gerechnet € 250 weniger Einkommensteuer.

Auf den 31.12. welchen Jahres ist der Verlust festgestellt worden? Bei der Veranlagung des Folgejahres wird der Verlust in der Regel automatisch berücksichtigt. Im Bescheid wird der Verlustabzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorgenommen. Schau dir den Bescheid entsprechend an.

Einen Einkommenssteuerbescheid für letztes Jahr (2016) kannst du noch gar nicht erhalten haben, dazu musst du ja erst mal eine Steuererklärung abgeben. So schnell geht das ja gar nicht. Du hast vielleicht eine Bescheinigung über einbehaltene Lohnsteuer vom Arbeitgeber erhalten, der hat mit deinem Verlustvortrag ja gar nichts zu tun, wie sollte der was verrechnen. 

Wenn du nur 3 Monate gearbeitet hast in 2016, kriegt du die Steuer wohl eh komplett raus, wegen des Grundfreibetrages, wenn du eine Steuererklärung abgibst, dein Verlustvortrag kommt dann noch gar nicht zur Wirkung. 

Du musst eine Steuererklärung machen, wenn du was raus haben willst, egal unter welchen genauen Umständen, eine automatische Rückerstattung ohne Erklärung kann es nicht geben. 

Soweit ich das verstehe, können nur juristische Personen (Firmen) einen Verlustvortrag geltend machen. Angerechnet wird dieser dann bei der Gewinnsteuer (nicht Einkommenssteuer, die ist für natürliche Personen).

Eine natürliche Person, die Verlust macht, lebt ganz einfach über ihre Verhältnisse und das wird eigentlich nicht noch steuerlich belohnt. Dann wären ja alle andern, die schauen, dass die Rechnung aufgeht, die Idioten der Nation.

Etwas genauere Angaben wären da sehr hilfreich.

Google einfach mal verlustvortrag Ich habe nicht über meine Verhältnisse gelebt, sondern studiert. Während des Studiums hatte ich Berufs relevante Ausgaben (Fahrtkosten, Bücher, Laptop, Studienreisen) die ich bezahlt habe, obwohl ich kein Einkommen hatte. Das Gesetz hat es so geregelt, dass sich Menschen mit so einem "Problem" einige dieser aufgewendeten Gelder zurück holen können in Form von einer "Gutschrift" beim Finanzamt. Dieser Betrag wird mit künftigen Lohnsteuerabgaben verrechnet. So muss ich weniger steuern zahlen

Ein Verlustvortrag kann bei Gewinneinkünften genau so wie bei Überschusseinkünften entstehen. Allerdings entsteht ein steuerlich relevanter Verlust nur, wenn Betriebsausgaben/ Webungskosten die Einnahmen übersteigen. Mit dem Absetzen privater Schulden hat das also nichts zu tun.

Danke für den Link. Aber ich verstehe das nicht so ganz. Wurde es also schon verrechnet? Ich habe eigentlich im letzten Jahr nur 3 Monate Einkünfte gehabt. Die Abgaben konnten also nicht sehr hoch sein. Im Steuerbescheid steht, dass ich 600€ einbehaltene steuern gezahlt habe. Mein verlustvortrag berechnet sich allerdings auf 2.500€ ca.. Da hätte ich doch eigentlich keine Steuern zahlen müssen oder? Oder bekomme ich diesen Betrag irgendwie überwiesen?

@bluesgirl

Den Verlustvortrag bekommst Du nicht überwiesen.

Wie hoch ist denn die festgesetzte Steuer? Schau doch einfach mal, ob der Verlustvortrag bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt wurde.

@bluesgirl

Es hängt u.a. davon ab, woher der Verlustvortrag stammt (vertikaler Verlustausgleich).