Wie wird der Stundensatz berechnet bei Nachtschicht mit oder ohne Branchenzuschlag beim BZA Tarif?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

§ 2 Ziffer 6 des TV BZ stellt klar, dass "der Branchenzuschlag Teil des festen tariflichen Entgelts gemäß § 13 MTV BZA bzw. Teil der Grundvergütung gemäß § 2 Abs. 1 Entgelttarifvertrag iGZ ist".
Und die Zuschläge berechnen sich nach der Grundvergütung bzw. dem festen tariflichen Entgelt.
Das ist ganz klar und eindeutig. Im übrigen auch im Tarifhandbuch des BAP so kommentiert!

 

Ich lese grad im BZA-Tarifvertrag. Da steht in § 7.2 Abs. 2  "Die Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit richtet sich nachder Zuschlagsregelung des Kundenbetriebs. Sie beträgt höchstens 25 % des jeweiligen tariflichen Stundenentgeltes nach §§ 2 bis 6 des Entgelttarifvertrages.

Es kommt also darauf an, wie es in deinem Betrieb geregelt ist.

Die prozente sind ok! Aber.... Mein anliegen ist : Ich bekomm ein Grundlohn von 9,39 weil ich in der Chemie arbeite bekommen ich einen Branchenzuschlag von 2,61 heißt ich habe einen Stundenlohn von 12 Euro....werden mir nun die Prozente 25% auf 9,39 berechnet oder auf 12 Euro?

@ChrizKR

Verstehe - auf alles, also auf die 12 €

Aber wo steht das meine Firma will es nicht zahlen! 😤

@ChrizKR

Die sagen, dass der Branchenzuschlag nicht zum Grundlohn gehört. Das darf bezweifelt werden. Ich such grad ein bisschen herum, wie es aussieht, beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht damit. Ein Urteil habe ich noch nicht gefunden. Ich suche mal weiter. Wenn ich was finde, dann poste ich es.

Ja genau , ich kann mir das einfach nicht vorstellen! Das wäre nett ...ich such auch mal weiter,vielen dank!

@ChrizKR

Bis jetzt habe ich gefunden, dass im BAG ein Urteil aussteht. Ist also mitten im Verfahren, gibt sogar mehrere (ich hab die passende Datenbank).

Die Branchenzuschläge zählen zum sog. "Tarifentgelt" und müssen daher mitberücksichtigt werden! ... Damit ist die Grundlage 12.00 Euro/Stunde für die Zuschläge.