Wie will der Gerichtsvollzieher erkennen, was in einer WG mir gehört und was den Mitbewohnern?

9 Antworten

Ein Gerichtsvollzieher kann Fragen stellen, sich Rechnungen zum Beweis des Eigentumsanspruches  vorlegen lassen etc.

Verläuft sein Besuch fruchtlos, wird der Gläubiger einen Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) durch den Schuldner stellen.

Dabei müssen wahrhafte Angaben gemacht werden. Falschangeben werden strafrechtlich verfolgt.

Trifft der Gerichtsvolluieher den Schuldner nicht an, so bestellt er ihn zur Abgabe der EV in seine Büro.

Erscheint der Schuldner nicht, ergeht gegen ihn ein Haftbefehl zur Erzwingung der EV.

Der konsequente Gläubiger wird ferner mit seinem Titel in die Konten des Schuldners pfänden und seine Ansprüche beim Rentenversichderer anmelden.

Alle Aktivitäten die gegen den Schukldner gerichtet sind, finden Eingang in das Schuldnerverzichnis beim Amtsgericht und in die Schufa.

Später werden Sie dadurch erhebliche Nachteile in allen möglichen Belangen erfahren.

Sie können natürlich auch Ihre Rundfunkgebühr schlicht zahlen.

Ihre Entscheidung!


So schrecklich ist das alles nicht. Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird sofort wieder gelöscht, wenn die Sache gezahlt ist.

Manchmal hat man einfach kein Geld.

Sonst würde er die Rechnung ja "schlicht" zahlen.

@BrandnerKaspar

Schuldnerverzeichnis und insbesondere Schufa haben eine geradezu boshaft lange "Halbwertzeit"!

Das schlichte zeitweilige Geldunvermögen schützt nicht vor späteren Problemen! - Da sollte man lieber etwas durch zusätzliche Leistung verdienen, wenn Anpumpen zur Zahlung nicht funktioniert.

Natürlich ist es nicht erlaubt, dass der Gerichtsvollzieher einfach so die Wohnung durchstöbert. Das darf nichtmal die Polizei ohne Gerichtsbeschluss. Der Gerichtsvollzieher kann auch nicht wissen, was Dir gehört, es sei denn, einer deiner Mitbewohner "verpetzt" Dich und lässt den Kuckuck gewähren.

Der Gerichtsvollzieher darf sehr wohl die Wohnung durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen und sie durchsuchen. Als Zeuge kann hier auch der Mann vom Schlüsseldienst dienen. Ganz allein macht ein GV das nicht.

Doch der darf in die Wohnung zur Not auch mit einem Schlüsseldienst aber beim ersten Termin wir er sicher nicht mit Schlüsseldienst und Polizei anrücken.

P.S. Und natürlich hat der einen Gerichtsbeschluss oder was denkst du warum der Typ "Gerichtsvollzieher" heisst.

Der Gerichtvollzieher vollzieht den Beschluß eines Richters! Folglich darf er sich sogar gewaltsam Zutritt verschaffen, durchstöbern und vor allen Dingen durch gezielte Fragen und das  Verlangen von Eigentumsnachweisen in pfänender Weise handeln.

@schelm1

Da hat kein Richter irgend was gesehen. Vollzogen wird eine Gebührenrechnung. Die kann 4 Wochen vollstreckt werden.

@schelm1

Sorry, aber das: "Der Gerichtvollzieher vollzieht den Beschluß eines Richters" ...  ist komplett falsch. Wenn jeder GV für einen Auftrag einen richterlichen Beschluss brauchen würde, dann hätten die Richter ja überhaupt keine Zeit mehr.

Das erledigt die Mahnabteilung eines Gerichts, deren "Chef" ein Rechtspfleger (gehobener Dienst) ist.

Dort gibt man seinen Antrag ab ... die Mahnabteilung bearbeitet das und gibt es an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle ab (jeder bei diesem Gericht zugelassene GV oder OGV hat im Gericht ein Postfach wo er sich täglich seine Aufträge abholt).

Zur Info:

Ein Gerichtsvollzieher ist NICHT beim Gericht angestellt, sonder ist so eine Art "Zwitter" ...  er ist halb selbständig und halb Beamter ... deshalb hat er auch die Vollmachten Wohnungen öffnen zu lassen, zu durchsuchen oder die Polizei zu einem Termin anzufordern.

Er bekommt kein Gehalt, sondern eine "Provision" aus seinen erledigten Aufträgen.

@papavonsteffi

Ein Gerichtsvollzieher ist NICHT beim Gericht angestellt, sonder ist so eine Art "Zwitter" ...  er ist halb selbständig und halb Beamter .

Gerichtsvollzieher sind Beamte des mittleren Justizdiensts.Ihr Dienstherr ist der Justozminister des jeweiligen Bundeslands.

deshalb hat er auch die Vollmachten Wohnungen öffnen zu lassen, zu durchsuchen oder die Polizei zu einem Termin anzufordern.

Um Wohnungen ohne Zustimmung des Wohnungsinhaber durchsuchen zu dürfen, benötigt er einen Durchsuchungsbeschluss.

Er bekommt kein Gehalt, sondern eine "Provision" aus seinen erledigten Aufträgen.

Gerichtsvollzieher werden nach A9, Obergerichtsvollzieher nach A9Z besoldet.

tommy4gsus hat Recht. Wenn er kommt, fragt er erst mal wie man das machen kann mit der Zahlung. Der nimmt auch nicht gleich alles mit. Damit hat er nur Arbeit. Der will einfach eine Regelung für das Geld.

@BrandnerKaspar

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!

Wenn der Gerichtsvollzieher mit dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss kommt, bezieht sich das auf die Wohnung, einschließlich sämtlicher Nebenräume (z.B. Keller,) und nicht nur auf einzelne Zimmer. Er darf überall hinein und darf dieses mittels Gewalt durchsetzen. Er kann alles pfänden was sich in den Räumlichkeiten befindet. Man spricht dabei von Gegenständen in Gewahrsam des Schuldners. Und im Gewahrsam ist nun mal alles was da ist. Es muß sich nicht mit der Aussage zufrieden geben, dass nur bestimmte Dinge im Eigentum des Schuldners stehen. Wenn vor Ort der Beweis angetreten werden kann, mittels Rechnungen mit Namen des Erwerbers, oder durch Kontoauszüge, wird er diese Gegenstände natürlich außen vor lassen. Kann dieser Beweis vor Ort nicht erbracht werden, droht das Pfandsiegel und dir bleibt nur die Drittwiderspruchsklage.

Es wäre daher für alle Mitbewohner ratsam, zum Termin anwesend zu sein.

also beim ersten Pfändungsversuch meldet sich der Zieher vorher schriftlich an. Wär also gut, wenn du zuhause wärst und ihm dein Zimmer zeigst. Du kannst auch mit seinem Büro telefonieren und um einen andern Termin bitten.

Wenn er kommt, führst du ihn in dein Zimmer und sagst: nehmen Sie Platz, das ist aber auch das einzige was Sie nehmen können :D nein, er sieht dann dass du nichts hast, und protokolliert 'fruchtlose Pfändung'. Kann sein, dass er dann gleich ne eidesstattliche Vermögenserklärung von dir verlangt, also wieviel du verdienst etc. Ist regional verschieden, manchmal musst du auch zum Offenbarungseid ins Gericht kommen.

Wenn du aber gar nicht reagierst, dann kommt er mit nem Polizisten und nem Schlosser, der deine Wohnungstür öffnet. Sowas nennt man Zwangsvollstreckung. Also am besten du arrangierst dich mit dem. Zieher sind auch bloss Menschen :)

ACHTUNG !!!

Lass` es auf keinen Fall auf eine "Eidesstattliche Versicherung" ankommen!

Einige dich lieber mit ihm auf eine Teilzahlung (er hat gewissen Spielraum!)

Eine EV (Eidesstattliche Versicherung) versaut dir dein ganzes Leben !!!

Sie steht in der Schufa und im Schuldnerverzeichnis des Gerichts.

Du bekommst keinen Handyvertrag mehr, keine Wohnung, keine Ratenzahlung, Probleme beim Eröffnen eines Kontos, keine Überziehung auf dem Konto usw. usw.

Also dann ...  lieber zahlen, als sich deshalb sein Leben verpfuschen zu lassen.