Wie wichtig sind die Beihilfeergänzungstarife für die PKV als Beamter?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meine Haltung kennen Sie ja schon, der Beihilfergänzungsbaustein ist wichtig.

Beihilfefähig sind Aufwendungen generell nur wenn diese "notwendig und angemessen" sind, das ist genauso wie in der GKV. Insbesondere bei großen Hilfsmitteln (Rollstühle, Prothesen, usw., hier gibt es eine festen, teilweise mit Höchstbeträgen), bei Zahnersatz (vor allem bei Material- und Laborkosten sowie bei Implantaten), im Bereich Kur (es wird da z.B. nur ein geringer Betrag für Unterkunft/Verpflegung gezahlt) und bei Sehhilfen (kaum Leistung) leistet die Beihilfe nur teilweise oder gar nicht. Vorsorgemaßnahmen sind nur eingeschränkt beihilfefähig (vergl. GKV), genauso wie Behandlungen durch Heilpraktiker und auch im Bereich der ambulanten Psychotherapie wird nur sehr eingeschränkt geleistet und/oder es wird eine vorherige Anerkennung / Genehmigung benötigt. Auch im Ausland gibt es deutliche Einschränkungen bei der Beihilfe, hier allerdings könnte man ggf. auch mit einer Auslandsreisekrankenversicherung gegenhalten

Das größte finanzielle Risiko liegt m.E. bei den größeren Hilfsmitteln, bei den Material- und Laborkosten von Zahnersatz und eventuell im Bereich der Psychotherapie.

Hallo fortbliss,

dann möchte ich einmal über die möglichen Lücken die von der Beihilfe nicht mehr abgesichert sind eingehen:

1. Zahnersatz, hier werden von der Beihilfe nur noch Goldkronen übernommen. Die Mehrkosten wie z.B. für Jacketkronen muss der Beihilfeberechtigte anteilig übernehmen. Im Backenzahnbereich wird sogar nur noch ein Betrag von ca. 15,00 € für Kronen und dies auch nur anteilig gemäß dem Beihilfesatz gezahlt.

2. Für Sehhilfen ist nur noch ein verminderter Beitrag beihilfefähig.

3. Beim Heilpraktiker gibt es Einschränkungen, bzw. wird nicht mehr bezahlt.

4. Körperersatzteile wie z.B. ein Hörgeräte sind nur noch vermindert beihilfefähig.

5. Kurkosten - ist abhängig vom Bundesland - auch hier gibt es große Differenzen.

Die PKV zahlt meist ihren Anteil zu dem jeweilig versicherten Prozentsatz.

Aber auch hier gibt es große Unterschiede, denn nicht jeder Versicherer ist spezialisiert auf das Beihilferecht.

Manche Versicherer bieten z.B. keinen eigenen Kurkostentarif an, bzw. haben Einschränkungen im Beihilfeergänzungstarif.

Wieder andere leisten im Ausland nicht nach den dort üblichen Kosten, und zahlen nur die Kosten die bei uns in Deutschland üblich sind.

Gruß Apolon

... ich kann es nicht glauben! Beispiel: Seit wann hat meine Beihilfestelle Kosten und Lasten für Sehhilfen zu übernehmen bzw. seit wann sind die Kosten für Gold-Kronen zu 100% beihilfefähig?

@schleudermaxe

@schleudermaxe,

scheinbar hast Du keinen blassen Schimmer von der Beihilfe. Ich habe keine Zeit und auch keine Lust dir das ein mal eins des Beihilferechts beizubringen.

Das meiste braucht man nicht wirklich.

Da aber mittlerweile viele Medizin-Anbieter der Meinung sind, dass man dem Patienten immer noch etwas zusätzlich "verkaufen" muss, brauchst du dann diese Tarife.

Eigentlich wird alles bezahlt, was medizinisch notwendig ist.

Genau, medizinisch notwenig, aber mehr auch nicht. Also keine Implantate und nur ein Standard-AOK Chopper.

Das hat mit "zusätzlich verkaufen" Nichts zu tun. Sie kennen sich offenbar im Beihilferecht überhaupt nicht aus und schreiben hier nur pauschalen Unsinn.

Man braucht eine Beihilfeergänzungstarif für erheblich mehr als nur für irgendwelche überflüssigen Zusatzangebote von Ärzten u.ä.

@DolphinPB

Abgesehen davon, dass ich diese ganze Beihilfezeug sowieso für überflüssigen Unsinn halte, will ich das niemandem ausreden-

Die Beihilfe gibt es überhaupt nur, weil die Hälfte der Bundestagsabgeordneten davon ebenfalls profitiert. Wieso sind Beamte eigentlich "bessere menschen" und von vorne herein berechtigt, eine Extra-Wurst zu bekommen?

@DerHans

... nun mal nicht so kühn! Keine Rentner bezahlt so hohe Kassenbeitrage wie die Versorgungsempfänger. Ein Herr Blühm mit seinem Kohl hat auch meine Familie damals aus der gesetzlichen rausgeworfen und ich durfte für meine Familie die horrende Beihilfe "genießen"! Also bitte!

@DerHans


Arbeitnehmer bekommen doch auch einen nicht unerheblichen Arbeitgeberzuschuss zur KV, also im Prinzip nichts Anderes:


Zitat: "Den Beamten erstattet der Dienstherr einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form von Beihilfen. Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Krankheitskosten mit dem Anteil zu beteiligen, der durch die Eigenvorsorge nicht abgedeckt wird. Aufgrund dieser Verpflichtung erhält der Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. Da der Dienstherr nur einen Teil der entstandenen Kosten übernimmt, ist Beihilfe demzufolge nur Teilhilfe."

@schleudermaxe

So ist es, ein Punkt (das mit den KV-Beiträgen im Rentenalter) der sehr häufig übersehen wird.

@DolphinPB

Richtig, und so lange weiterhin die Hälfte der Abgeordneten Beamte sind, wird sich da auch nichts ändern. Die Extra-Wurst bleibt.

@schleudermaxe

Nur weil es diesen Unsinn überhaupt für eine privilegierte Minderheit überhaupt gibt, gibt es auch die Ärzte. die zu 90 % von den Kassenpatienten leben, aber die Privatpatienten bevorzugt behandeln. Wenn das alles so schlimm ist, fragt man sich warum die die Kassenzulassung nicht einfach zurück geben.

@DolphinPB

Pensionäre haben einen Beihilfeanspruch von 70 %. Sie zahlen also selbst nur 30 % des Tarifbeitrags.

Wer im Krankenhaus glaubt, die Chefarztbehandlung wäre besser, soll eben dafür bezahlen. Der kommt mal vorbei um guten Tag zu sagen und schreibt die dicke Rechnung. Die Arbeit machen dann sowieso die angestellten Assistenzärzte.

@DerHans

Ziemlich krauses Zeug vom einem Community-Experten.

1. längst nicht jeder Beihilfeträger erstattet die "Chefarztbehandlung" und das 2-Bettzimmer.

2. Es geht nicht um den Chefarzt sondern um die freie Arztwahl und privatärztliche Leistungen.

3. 30 % Beitrag für eine Restkostenversicherung ist immer noch mehr als viele pflichtversicherte Rentner in der KVdR als Eigenanteil zahlen.

@DerHans

Pensionäre haben einen Beihilfeanspruch von 70 %. Sie zahlen also selbst nur 30 % des Tarifbeitrags.

Nein - manche sogar 80 %;

Wer im Krankenhaus glaubt, die Chefarztbehandlung wäre besser, soll eben dafür bezahlen.

Was hat dies nun mit dem Beamten zu tun ?

 Die Arbeit machen dann sowieso die angestellten Assistenzärzte.

Blödsinn - der Privatpatient hat einen Anspruch, dass er vom Chefarzt operiert wie auch behandelt wird.

Und kein Chefarzt wird es sich entgehen lassen, diese mögliche Behandlung nicht durch Privatarztrechnung abrechnen zu können.

@DerHans

Nur weil es diesen Unsinn überhaupt für eine privilegierte Minderheit überhaupt gibt, gibt es auch die Ärzte. die zu 90 % von den Kassenpatienten leben, aber die Privatpatienten bevorzugt behandeln.

Du scheinst ja überhaupt keine Ahnung zu haben, wer die Forschung hinsichtlich neuer Medikamenten finanziert. Dies sind die Privatpatienten und nicht der GKV-Versicherte.

Denke mal darüber nach, der GKV-Versicherte mit Frau (Hausfrau) und 4 Kinderlein zahlt nur den Beitrag für sich selbst.

Privatpatienten müssen für jede Person ihren Beitrag leisten. Also bekommen die Krankenversicherungen mehr Geld und dafür haben die Privatversicherten auch das Recht auf bessere Behandlung, da sie ja einige Tausend Euronen mehr zahlen.

Aber bleiben wir doch einmal beim Beamten. wenn sich dieser in der GKV krankenversichert muss er von seinem Bruttoeinkommen den entsprechenden Prozentsatz ohne Arbeitgeberzuschuss selbst zahlen.

Also wäre er doch blöd sich in der GKV zu versichern.

Gruß Apolon

@DerHans

.. so ein Müll kann nicht von einem Experten kommen, wer vergibt hier eigentlich solche Titel? Ich kenne Länder, die erstatten per Beihilfe den allgemeinen Pflegesatz und dort soll der Chef rumwühlen können, nur weil da ein Beamter im Bett liegt? Wer es glaubt!

Ich kann mich apolon und DolphinB nur anschliessen. Kurz gesagt:

Der Beihilfeergänzungstarif deckt (je nach Gesellschaft) die Kosten die von Seiten der Beihilfe auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur zum Teil erbracht werden.

So ein Tarif kostet je nach Alter 1-10 Euro. Bedenkt man das, z.B. bei chronischer Erkrankung, schnell mehrere hunder bis tausend Euro zusammen kommen können ist es in jedem Fall lohnend.Shon bei Brillenträgern ist es fast n Selbstläufer....

Also viel Erfolg bei der Entscheidung!

Ich sehe ein, dass es sicherlich sinnvoll ist, vor allem wenn es gar nicht so teuer ist. Dann aber eine andere Frage:

Du schreibst gerade für chronisch kranke von Vorteil. Ein chronisch kranker kann diesen Tarif meist aber nicht abschließen oder?

@fortbliss

... dann kann er auch kein Beamter werden, oder müssen die bei der Einstellung nicht mehr zum Amtsarzt?

@schleudermaxe

Doch müssen sie.

Bei gewissen Vorerkrankungen oder Behinderungen ist es aber so, dass man dennoch verbeamtet wird.

Das ist bei mir eben der Fall. Da ich aber wahrscheinlich die Ergänzungsbausteine nicht abschließen kann, wäge ich aktuell ab, ob es dennoch sinnvoll ist in eine PKV zu wechseln, oder ob ich dann lieber freiwillig gesetzlich versichert bleibe.

@fortbliss

Wenn er schon krank ist nicht!

hallo,

das kist freiwillig und deine entscheidung,.

wenn du die kosten selbst übernehmen willst, wenn diese nicht von der beihilfe in der höhe und leistung übernommen wird, dann ist doch alles in ordnung, oder?

wenn du diese kosten nicht einplanen willst oder zurücklegen willst, dann lass dich beraten.

beste grüsse

dickie59