wie werte ich das Arbeitszeugnis aus?

8 Antworten

Man kann Arbeitszeugnisse nur dann vernünftig beurteilen, wenn man sie vollständig liest, also von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum. Denn überall können Informationen enthalten sein, die für die Einschätzung des Zeugnisses wichtig sind - das gilt auch für scheinbar unwichtige Details wie Rechtschreibfehler oder das Ausstellungsdatum.

An diesem Zeugnis fällt negativ auf, dass die Beschreibung deiner Aufgaben deutlich umfangreicher ist als deine Leistungsbeurteilung.

Die Leistungsbeurteilung ist recht kurz, einige wichtige Aspekte fehlen. Dass dann dein AG mit dir "stets voll zufrieden" war (= "gut"), klingt nicht glaubwürdig.

Der Ehrlichkeitsvermerk ist wichtig, da du Kassiervorgänge durchgeführt hast. Mit Pünktlichkeit wird aber eine absolute Selbstverständlichkeit betont, was früher zwar üblich war, heute aber eher negativ gesehen wird.

Bei Kollegen und Vorgesetzten war sie anerkannt.

Oh, es gab wohl Probleme mit Vorgesetzten. Ansonsten wäre die Reihenfolge umgekehrt. Und "anerkannt" ist alles andere als ein Top-Sozialverhalten.

Das Arbeitsverhältnis endet am ____ im gegenseitigen Einvernehmen.

Warum lässt du das Datum weg? Das wäre sehr wichtig für die Einschätzung des Zeugnisses. "Im gegenseitigen Einvernehmen" ist ein deutlicher Hinweis, dass die Initiative dafür vom AG ausging - ansonsten würde man schreiben "im besten gegenseitigen Einvernehmen." Ist das Datum ein 15. oder der Monatsletzte, wäre wenigstens das in Ordnung. Ist es aber ein "krummes" Datum, zeigt dass, dass etwas gravierendes vorgefallen sein muss.

Wir danken Ihr für ihre guten Leistungen und bedauern ihr Ausscheiden. 
Wir wünschen ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute.

Klingt für mich nicht glaubwürdig. Es wird außerdem kein Erfolg bescheinigt und es gibt keine Erfolgswünsche. Mit anderen Worten: "Hier hatte sie keinen Erfolg und wird garantiert auch im nächsten Job keinen haben.

Wie lautet das Ausstellungsdatum? Das muss mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses übereinstimmen, sonst gibt das Anlass zu unangenehmen Nachfragen.

Dieses Zeugnis ist mies, es deutet für mich darauf hin, dass irgend etwas gravierendes vorgefallen ist und man nichts besseres zu tun hatte, als dich auf dem schnellsten Weg loszuwerden.

Ein Arbeitszeugnis kann man immer nur dann bewerten, wenn es komplett vorliegt, denn nur im Kontext kann man es beurteilen. Ein einzelner Satz kann dann bereits etwas anderes bedeuten, wenn der Vorherige oder der danach folgende deutlich abweicht.

Warum lässt du hier also dein Austrittsdatum weg? Sollte es nämlich ein "krummes" Datum sein, also nicht zum 15. oder Ende des Monats, so weiß der geübte Zeugnisleser sofort, dass der Arbeitgeber fristlos gekündigt hat. Und dafür gibt es Gründe... "Im gegenseitigen Einvernehmen" würde dazu passen...kann, wenn das Datum nicht "krumm" ist, aber auch "Aufhebungsvertrag" oder Vergleich bedeuten.

Da das Zeugnis weder schlüssig ist, noch durchgehend gut benotet wird, noch an irgendeiner Stelle dir Erfolg bescheinigt wurde, kann ich die vielen positiven Bewertungen hier absolut nicht nachvollziehen. Da nützt es wenig, wenn dir in der Leistungsbewertung/ Zusammenfassung zwar ein "gut" bescheinigt wird, der Rest des Zeugnisses aber eine solche Bewertung überhaupt nicht hergibt. Was nützt "Fleiß und "Eifer" wenn diese nicht zu guten oder sehr guten Leistungen führen...

Dann zum Sozialverhalten: auch hier ist sofort zu erkennen, dass es Stress mit den Vorgesetzten gab (probates Mittel der Umkehrung der Reihenfolge) und wenn du -wohlwollend- gerade mal anerkannt warst, so ist das keineswegs eine gute Bewertung. Ganz im Gegenteil. Und Kunden gegenüber "zuvorkommend" sein, ist im Kontext deiner genannten Aufgaben der Reklamation auch eher negativ. Denn das bedeutet auch, dass du dich bei unberechtigten Reklas nicht bei ihnen durchsetzen konntest, und die Ansprüche des Unternehmens nicht unbedingt in den Vordergrund gestellt hast. Höflichkeit etc. ist eine Selbstverständlichkeit und daher in einem guten Zeugnis fehl am Platz.

Usw....

Die Schlussformulierung ist in der Benotung auch nicht als gut einzustufen, da hier ebenfalls die Erwähnung des Erfolges (weiterhin viel Erfolg) fehlt...

Wenigstens einer, der Ahnung hat und nicht "tolles Zeugnis" schreit.

Wieder mal eine zutreffende Analyse von dir.

Sorry, habe versehentlich "Daumen runter" geklickt. :((

@Wolfgang57234

1. Danke 2. das ist mir auch schon passiert....

es ist ein sehr gutes Zeugnis auf den ersten Blick, jedoch bist du doch rausgelobt worden, es sieht für mich so aus, dass du hier und da Differenzen mit Vorgesetzten gehabt haben könntest. Ich hoffe das ich falsch liege, denn normal wäre Frau ... verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch zum..... und nicht im gegenseitigen Einvernehmen. Dieser Satz bedeutet immer, dass man sich irgendwie überworfen hat.Kannst mir ja mal ein Feedback geben.

rausgelobt 

Wo? Mit Arschtritten!

@DarthMario72

warum so vulgär? Die Fstellerin wird in höchsten Tönen gelobt, leider viel zu gut und dann der tödliche Satz " In gegenseitigem Einvernehmen. Da läuten bei allen Personalchefs die Glocken

@verreisterNutzer

Die Fstellerin wird in höchsten Tönen gelobt

Wo bitteschön ist da ein Lob???

Besser als diese vulgäre Ausdrucksweise ist das Zeugnis nun mal nicht. Die Leistungsbeurteilung ist kürzer als die Aufgabenbeschreibung, die Zusammenfassung passt nicht zur Leistungsbeurteilung, das Sozialverhalten ist bestenfalls mittelmäßig, mit Vorgesetzten gab es offensichtlich Probleme, die Schlussformel ist unterirdisch. Reicht dir das fürs Erste?

@verreisterNutzer

in höchsten Tönen gelobt

Wo sind diese Töne deiner Meinung nach?

Ist ein befriedigend, also einfacher Durchschnitt.

Na das ist aber noch sehr höflich formuliert.

Man will ja nicht direkt schocken.

Wenn dieses Zeugnis von jemandem geschrieben worden ist, der ein bisschen was vom Zeugnisschreiben versteht, dann ist das ein Zweier-Dreier-Zeugnis.

Maßgeblich ist die Formulierung "stets voll zufrieden". Es wird Fleiß und Einsatzbereitschaft attestiert und ein ordentliches Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.

Zum Einser Zeugnis fehlt: "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit", "wir bedauern ihr Ausscheiden sehr" und am Schluss "alles erdenklich gute und weiterhin viel Erfolg".

Von einem Zeugnisprofi geschrieben würde ich hineininterpretieren, dass der Abgang nicht unbedingt in aller Freundschaft erfolgt ist und dass es einige Reibereien im Team gegeben hat.

Aber Zeugnisse sind immer nur so aussagekräftig wie die Kompetenz des Verfassers. Von einem Handwerksmeister kann man nicht das Knowhow erwarten wie von der Personalreferentin eines Industrieunternehmens.

Wenn dieses Zeugnis von jemandem geschrieben worden ist, der ein bisschen was vom Zeugnisschreiben versteht, dann ist das ein Zweier-Dreier-Zeugnis.

Nein, garantiert nicht!

Maßgeblich ist die Formulierung "stets voll zufrieden".

Und das widerspricht der rechtlichen Leistungsbeurteilung.

und ein ordentliches Verhältnis zu Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.

Mit Vorgesetzten gab es offensichtlich Probleme.

Von einem Zeugnisprofi geschrieben würde ich hineininterpretieren, dass der Abgang nicht unbedingt in aller Freundschaft erfolgt ist

Das ist sehr freundlich formuliert.