Wie werden in der Rente neben den Kindererziehungszeiten auch Kinderberücksichtigungszeiten anerkannt?
Hallo, meine Frau ist Jahrelang für unsere beiden Kinder zu Hause geblieben.
Nun habe ich gelesen dass es neben den Kindererziehungszeiten auch Kinderberücksichtigungszeiten in der Rente gibt.
Der aktuelle Rentenbescheid beinhaltet nur die Pflichtbeitragszeit für die Kindererziehung.
Was muss ich machen um auch die Kinderberücksichtigungszeiten zu erhalten?
Unsere Kinder sind in 1975 und 1980 geboren.
Meine Frau soll ab 1.3.kommenden Jahres Rente erhalten.
Wer kann helfen? Vielen Dank.
3 Antworten
Man muss einfach den Vordruck auffüllen, den man alle paar Jahre erhält mit der Rentenauskunft und dann an die Rentenkasse schicken. So habe ich das gemacht für meine beiden Kinder. Auch wenn es bei mir wohl nicht viel bringt, Schaden tut es ja auch nicht. Und meine Rente liegt noch weit weg.
Die Zeiten bringen zwar nicht mehr Geld, aber bei Wartezeiten und Anrechnnungszeiten kann es hilfreich sein.
Da bei euch jetzt die Zeit drängt, würde ich einfach bei der Rentenversicherung anrufen und dann den Vordruck schicken lassen x 2, den dann ausfüllen und mit Kopie von Ausweis und Geburtsurkunde der Kinder an die Rentenkasse schicken. Das sollte das klappen.
Wenn die Rentenauskunft erst kürzlich erteilt wurde, werden auch die Kinderberücksichtigungszeiten enthalten sein, da sonst aus technischen Gründen keine Rentenauskunft erteilt werden könnte. Die Berücksichtigungszeiten findet man unter dem Versicherungsverlauf.
Mache einen Termin bei der Rentenberatung, der ist kostenlos
Da kannst du dann alles erfragen und evtl noch eine Rentenkontenklärung machen