Wie werden die Gebühren (Notar / Grundbuch) für eine Wohnungszusammenlegung / Nachträgliche Änderung der Teilungserklärung berechnet?

1 Antwort

Beim Grundbuchamt fallen für die reine Zusammenlegung von Wohnungseigentumseinheiten 50 Euro pro betroffenes Grundbuchblatt an. Hier also vermutlich 50 Euro x 2. Außer es werden noch andere Dinge in der Teilungserklärung geändert, die alle Eigentümer betreffen, dann fallen 50 Euro mal Anzahl aller Wohnungsgrundbücher an. Die Notarkosten können variieren, je nachdem, was gemacht wird. Am besten fragst du bei deinem Notar bzw. dessen Angestellten vorab nach.