Wie werde ich als Vermieter unerwünschte Untermieter los?
Mein Mieter hat die Wohnung untervermietet. Obwohl im Mietvertrag eindeutig steht, dass die Untermiete ohne die Zustimmung des Vermieters nicht zulässig ist. Und obwohl er einmal gefragt hat, ob er untervermieten darf und ich ihn auf diesen Paragraph hingewiesen habe.
Der Mieter hat mich über die Untermieter gar nicht informiert, ich habe es vom Hausmeister erfahren. Ich habe mit den Untermietern freundlich geredet, erklärte, dass der Mieter kein Recht hatte, die Wohnung unterzuvermieten und mir auch die Miete nicht weitergab (Mai ist nicht mehr bezahlt) und bat sie, die Wohnung zu verlassen. Da ich zu nett bin, habe ich ihnen 1 Woche Zeit dafür gegeben (ich habe es einige Tage nach der Untermiete erfahren), damit sie sich eine neue Bleibe finden können (bis zum 30.4).
Nun ist die Wohnung immer noch nicht leer. Was kann ich nun unternehmen? Kann ich die Wohnung durch die Polizei räumen lassen? Muss ich zum Gericht? Wie sind denn meine nächsten Schritte?
10 Antworten
Hier liegt ein gültiger Mietvertrag mit einem Mieter vor, der nicht in der Wohnung wohnt und an Dritte ohne Erlaubnis des Vermieters diese Wohnung untervermietet hat. Dem Mieter sollte der Mietvertrag sofort außerordentlich und fristlos infolge einer groben Verletzung des Mietvertrages, nach dem 6.5.14 wegen Mietschulden und Überbelegung der Mietsache gekündigt werden. Gleichzeitig ist ein gerichtlicher Mahnbescheid in Höhe der aktuellen Mietschuld am 7.5.2014 auf den Weg zu bringen. Die Untermieter sind nicht Vertragspartner des Vermieters/Eigentümer, aber von deinem Vorgehen in Kenntnis zu setzen ev. mit dem Hinweis Schadensersatz von ihrem Vermieter zu verlangen. Die Kündigung muss die Fortsetzung des MV unterbinden - Hinweis auf §545 BGB, dessen Anwendung vorsorglich widersprochen wird. Mit der Kündigung das Nutzungsentgelt erhöhen bis zur ortsüblichen Miete für den Fall, dass die Wohnung nicht fristgerecht zurück gegeben wird. Eine Räumungsklage ist gegen alle Mieter bereits am 8.5.14 möglich, falls ein Auszug am 7.5.14 nicht stattfindet.
Alle anderen Maßnahmen führen nicht zum gewünschten Erfolg. Die Bulgaren lassen sich nicht wie Vieh vertreiben. Sie haben sich bisher nicht strafbar gemacht.
Mit den Untermietern hast Du nichts zu schaffen. Selbst wenn die Untervermietung ohne Deine Zustimmung erfolgt ist haben sie mit ihrem Vermieter (Deinem Mieter) einen rechtmäßigen Vertrag.
Wenn Du was unternehmen kannst ist es Deinen Mieter abmahnen, wegen der Untervermietung und am 7.5., falls nicht gezahlt, wegen der offenen Miete. Denn diese ist erst am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag, des Monats fällig. Und das ist im Mai 2014 der 6.
Sollte der Mietvertrag mit Deinem Mieter beendet sein und er hat diesen Leuten die Wohnung überlassen, bleibt Dir nur die Räumungsklage. Und zwar gegen den Mieter und Untermieter.
Polizei tut hier nichts, da Zivilrecht.
Dein Mieter ist Dein Ansprechpartner. Mit den Untermietern hast Du gar nix am Hut.
Und Du wirst Dich doch wohl gegen Deinen Mieter durchsetzen können das dieser die Spielregeln einhält.
Der erste Schritt wäre hier eine Abmahnung. Die natürlich die entsprechenden Konsequenzen aufzeigt.
du solltest einen anwalt aufsuchen
eine wohnung räumen zu lassen geht nicht mal so nebenbei ... leider....
die falschen leute haben zuviele rechte und es könnte wirklich teuer werden. denn wenn du es mit einem gerichtsvollzieher räumen lässt musst du in vorkasse gehen
die eine woche war übrigends nicht wirklich nett. eine vernünftige wohnung inerhalb einer woche zu finden ist nahezu unöglich. der untermieter hat genau so die a karte gezogen wie du. deswegen solltest du eine vernünftige frist bis zum 1. juni oder juli einräumen.
DAs wäre ja wirklich nett. Und wer zahlt die Miete in der Zeit? Mein Mieter hat zwar die Miete für 3 Monate von den Untermietern kassiert, aber keinen Cent an mich überwiesen. Die Leute tun mir wirklich leid, warum soll ich aber einige Hundert Euro aus eigener Tasche für sie zahlen?
weil du so sympatien gewinnst und dich nicht auf eine lange und teure räumungsklage einlassen musst.
wenn man jemanden nett findet ist man bereiter was zu tun als wenn man einen @rsch vor sich stehen hat
Diese Leute sind illegal in der Wohnung und können jederzeit daraus entfernt werden.
hmmm
Gegenüber dem Untermieter können Sie nicht vorgehen, da er einen selbstständigen Untermietvertrag hat. Die Versagung der Erlaubnis durch Sie hat auf die Wirksamkeit des Untermietvertrags nämlich keinen Einfluss.
Mein Mieter hat zwar die Miete für 3 Monate von den Untermietern kassiert, aber keinen Cent an mich überwiesen.
Warum sollte er Dir die Untermiete überweisen?
- Abmahnung und Fristsetzung für Auszug bis spätestens 10.5.2014.
- Wenn sie nicht raus sind, fristlos kündigen.
- Nach Abwarten einer gewissen Räumungsfrist (ca. 5 Tage in dem Fall) zum Rechtsanwalt gehen und Räumungsklage einreichen lassen.
- Abwarten und hoffen, dass es schnell geht. Aber was ist bei Gericht schon schnell...
Es geht nicht um Spielregeln, Blödsinn! Es handelt sich um 5 (!!!!) Bulgaren in einer 50 qm kleinen 2-Zi-Wohnung, die auf Matratzen auf dem Boden schlaffen. Und um die Miete, die nicht bezahlt wird. Ich muss sie schnell raushaben bevor die Kaution des Mieters "Aufgefressen" wird, sonst trage ich den Schaden!!! Und ich will mit ihnen keinen Mietvertrag abschließen, und das geschieht stillschweigend, wenn ich sie in der Wohnung leben lasse. Ich will die Leute einfach aus der Wohnung raus haben!