Wie werde ich als Vermieter unerwünschte Untermieter los?

10 Antworten

Hier liegt ein gültiger Mietvertrag mit einem Mieter vor, der nicht in der Wohnung wohnt und an Dritte ohne Erlaubnis des Vermieters diese Wohnung untervermietet hat. Dem Mieter sollte der Mietvertrag sofort außerordentlich und fristlos infolge einer groben Verletzung des Mietvertrages, nach dem 6.5.14 wegen Mietschulden und Überbelegung der Mietsache gekündigt werden. Gleichzeitig ist ein gerichtlicher Mahnbescheid in Höhe der aktuellen Mietschuld am 7.5.2014 auf den Weg zu bringen. Die Untermieter sind nicht Vertragspartner des Vermieters/Eigentümer, aber von deinem Vorgehen in Kenntnis zu setzen ev. mit dem Hinweis Schadensersatz von ihrem Vermieter zu verlangen. Die Kündigung muss die Fortsetzung des MV unterbinden - Hinweis auf §545 BGB, dessen Anwendung vorsorglich widersprochen wird. Mit der Kündigung das Nutzungsentgelt erhöhen bis zur ortsüblichen Miete für den Fall, dass die Wohnung nicht fristgerecht zurück gegeben wird. Eine Räumungsklage ist gegen alle Mieter bereits am 8.5.14 möglich, falls ein Auszug am 7.5.14 nicht stattfindet.

Alle anderen Maßnahmen führen nicht zum gewünschten Erfolg. Die Bulgaren lassen sich nicht wie Vieh vertreiben. Sie haben sich bisher nicht strafbar gemacht.

Mit den Untermietern hast Du nichts zu schaffen. Selbst wenn die Untervermietung ohne Deine Zustimmung erfolgt ist haben sie mit ihrem Vermieter (Deinem Mieter) einen rechtmäßigen Vertrag.

Wenn Du was unternehmen kannst ist es Deinen Mieter abmahnen, wegen der Untervermietung und am 7.5., falls nicht gezahlt, wegen der offenen Miete. Denn diese ist erst am 3. Werk-, besser gesagt Bankbuchungstag, des Monats fällig. Und das ist im Mai 2014 der 6.

Sollte der Mietvertrag mit Deinem Mieter beendet sein und er hat diesen Leuten die Wohnung überlassen, bleibt Dir nur die Räumungsklage. Und zwar gegen den Mieter und Untermieter.

Polizei tut hier nichts, da Zivilrecht.

Dein Mieter ist Dein Ansprechpartner. Mit den Untermietern hast Du gar nix am Hut.

Und Du wirst Dich doch wohl gegen Deinen Mieter durchsetzen können das dieser die Spielregeln einhält.

Der erste Schritt wäre hier eine Abmahnung. Die natürlich die entsprechenden Konsequenzen aufzeigt.

Es geht nicht um Spielregeln, Blödsinn! Es handelt sich um 5 (!!!!) Bulgaren in einer 50 qm kleinen 2-Zi-Wohnung, die auf Matratzen auf dem Boden schlaffen. Und um die Miete, die nicht bezahlt wird. Ich muss sie schnell raushaben bevor die Kaution des Mieters "Aufgefressen" wird, sonst trage ich den Schaden!!! Und ich will mit ihnen keinen Mietvertrag abschließen, und das geschieht stillschweigend, wenn ich sie in der Wohnung leben lasse. Ich will die Leute einfach aus der Wohnung raus haben!

@AlJonah

Nun wenn Blödsinn dann eben nicht.

Viel Spass und lass Dich überraschen.

@AlJonah

Du magst es für Blödsinn halten, aber so schnell, wie Du Dir das vorstellst, geht es nicht.

du solltest einen anwalt aufsuchen

eine wohnung räumen zu lassen geht nicht mal so nebenbei ... leider....

die falschen leute haben zuviele rechte und es könnte wirklich teuer werden. denn wenn du es mit einem gerichtsvollzieher räumen lässt musst du in vorkasse gehen

die eine woche war übrigends nicht wirklich nett. eine vernünftige wohnung inerhalb einer woche zu finden ist nahezu unöglich. der untermieter hat genau so die a karte gezogen wie du. deswegen solltest du eine vernünftige frist bis zum 1. juni oder juli einräumen.

DAs wäre ja wirklich nett. Und wer zahlt die Miete in der Zeit? Mein Mieter hat zwar die Miete für 3 Monate von den Untermietern kassiert, aber keinen Cent an mich überwiesen. Die Leute tun mir wirklich leid, warum soll ich aber einige Hundert Euro aus eigener Tasche für sie zahlen?

@AlJonah

weil du so sympatien gewinnst und dich nicht auf eine lange und teure räumungsklage einlassen musst.

wenn man jemanden nett findet ist man bereiter was zu tun als wenn man einen @rsch vor sich stehen hat

@blub747

Diese Leute sind illegal in der Wohnung und können jederzeit daraus entfernt werden.

@AlJonah
Mein Mieter hat zwar die Miete für 3 Monate von den Untermietern kassiert, aber keinen Cent an mich überwiesen.

Warum sollte er Dir die Untermiete überweisen?

  1. Abmahnung und Fristsetzung für Auszug bis spätestens 10.5.2014.
  2. Wenn sie nicht raus sind, fristlos kündigen.
  3. Nach Abwarten einer gewissen Räumungsfrist (ca. 5 Tage in dem Fall) zum Rechtsanwalt gehen und Räumungsklage einreichen lassen.
  4. Abwarten und hoffen, dass es schnell geht. Aber was ist bei Gericht schon schnell...