Wie weit darf man versetzt werden?
Hallo , ich hab da eine Frage zum Arbeitsrecht ....ich werde in kürze aus der Elternzeit zurück kehren (Discounter) meine Stamm Filiale ist in den zwei Jahren die ich weg war neu besetzt worden und hat keinen Platz mehr für mich ! Meine Frage: Wie weit (also wie viel Kilometer mehr) muss ich in Kauf nehmen wenn ich nun versetzt werde?? Oder können die machen was sie wollen ??
2 Antworten
Als Arbeitnehmer ahst Du grundsätzlich einen Anspruch auf Rückkehr auf Deinen alten Arbeitsplatz, soweit aufgrund des arbeitsvertraglichen Direktionsrecht kein anderweitiger Einsatz möglich ist. Dein Arbeitsplatz müßte also schon ersatzlos weggefallen sein bzw. dringende betriebliche Gründe für Deine Versetzung gegeben sein. http://www.frag-einen-anwalt.de/Versetzung-nach-Elternzeit---f23785.html
Es steht in deinem Arbeitsvertrag wie weit das Weisungsrecht von deinem Arbeitgeber geht.
Da steht aber doch drin wo du arbeitest, oder?
Sicher ändert aber nix dran das da nichts über versetzungs mist drinsteht!
Das kann ich mir nicht vorstellen (d.h. das glaube ich nicht), dass ein Discounter keine Versetzungsklausel in seinen Verträgen hat - hier solltest Du noch einmal Deinen Vertrag genauestens unter die Lupe nehmen!
Wenn es dann (ggf. bei einem "Uralt-Vertrag") so wäre, und zumindest der Arbeitsort wäre eindeutig festgeschrieben, dürfte man Dich nur innerhalb der Stadt- bzw. Orts-/Gemeindegrenze versetzen.
Ich wünsche Dir, dass es so sein möge...
Leider nicht!