wie weit darf ich vom kindsvater wegziehen?

7 Antworten

Erstmal würde ich mit dem Vater eurer Tochter sprechen. Dem besagten "Ex". ;-) Und dann kann man sich ja wegen der rechtlichen Gegebenheiten informieren. Beim Anwalt oder einer Familienberatungsstelle. Davon gibt es ja einige. - Anderherum jedoch ensteht nur mehr Stunk zwischen euch.

Wieso sollte er das tun können? Ihr habt doch vorher auch dort gelebt....Die Frage wäre ob ihr damals über das Gericht über den Verbleib der Kleinen entschieden habt also gibt es einen Beschluss o.ä.? Aber ich würde ihn mal fragen, denn er wird ja auch an dem Wohl seiner Tochter interessiert sein.

Wenn er damit nicht einverstanden ist (obwohl ich finde, dass du ganz schön auf ihn zukommst), frag mal einen Anwalt (soweit kenne ich mich im Familienrecht nicht aus), dann bist du auf der sicheren Seite. Aber ich glaube nicht, dass er es dir einfach verbieten kann, es sollte ja kein nachteil dir oder der kleinen gegenüber entstehen

Also leben tut die Kleine bei mir seitdem sie auf der Welt ist ob ich dadurch auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe weis ich nicht . Im Beschluss steht nur das er das Recht hat seine Tochter alle 2 Wochen zu sehen und er sie hier abholen muss und auch wieder hinbringen muss . Jetzt wohnen auch ca 100km auseinander. Er ist auch einfach soweit weggezogen zu seiner neuen jetzigen Frau ohne mich zu fragen. Aber es sind keine 500 km wie wenn ich wieder zurück ziehen würde. Ich habe das Thema schon mal abgesprochen und er ist der Meinung das ich das nicht darf und fest davon überzeugt. Er würde mir das Leben zur Hölle machen . Am besten Frag ich meine Anwältin und lass es direkt übers Gericht laufen . Oder ?

Ich weis aus eigener Erfahrung das du nur 25 km vom jetzigen Wohnort ohne Genehmigung des anderen Elternteils wegziehen darfst. Wende dich am besten an eine Beratungsstelle (Auskunft bekommst du beim Jugendamt auch Ohne deinen Namen), die können dir sicher helfen und event. auch einen gemeinsamen Termin mit dir und deinem Ex vereinbaren um darüber zu sprechen. Stell auch dazu deine Tochter bei der Beratungsstelle vor, sie wird dann auf spielerische Weise gefragt wie wohl sie sich in der Kita fühlt und wenn die Beraterin merkt das es ihr wirkl. nicht gut geht dann wird sie dich sicherlich unterstützen. Mach eine vernünftige Umgangsvereinbarung mit den Vater und biete ihn das entgegenbringen an, da ist euch beiden geholfen!

Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast ... wovon ich ausgehe .... darfst du wegziehen ! Es wird nur für euch ein wenig schwieriger seine Unterschrift zu bekommen wenn irgend etwas ist wo er einwilligen muss ..... Kontoeröffnung ... OP´S ......aber sonst !