Wie weit darf ich mit meiner 2 Jährigen Tochter vom Kindsvater wegziehen wenn beide das Sorgerecht haben?

6 Antworten

Der Wohnort des Kindes ist eine relevante Entscheidung, die beide sorgeberechtigten Elternteile zusammen treffen müssen.

Wenn Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hast, könnte er dir einen Umzug mit dem Kind aber nicht verwehren, wenn du am neuen Wohnort eine Arbeit bekommst o.ä. relevante Gründe dafür vorlägen...

Das Umgangsrecht bleibt bestehen - und als umgangsberechtigter Elternteil wäre er weiterhin allein verantwortlich für das Abholen/ Bringen des Kindes und den damit verbundenen Kosten.

Solltest du dann allerdings so weit wegziehen, dass ihm der Umgang dadurch erschwert würde/ die Kosten enorm ansteigen würden (Fahrtkosten, Übernachtung...) etc...., müsstest du dich ggf. an den Umgamngskosten beteiligen/ ihm entgegenkommen...

Danke für die Antwort. Leider habe ich nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Wie sieht es eig aus wenn ich mal mit meinem neuen Freund schwanger bin? ich möchte nämlich zu meinem freund ziehen und das ist etwas weiter weg.  Aber wenn wir mal kinder planen wäre es ja auch nicht gut wenn unsere Kinder weit weg vom Vater sind?

@Chipsi144

du kannst doch umziehen und das kind bleibt bei seinem vater. du besuchst es dann regelmäßig.

garnicht, es sei denn er stimmt dem umzug zu. wenn diese zustimmung nicht vorliegt, darfst du das kind nicht mitnehmen. du kannst es nicht ummelden,nicht in einer kita oder tagespflege anmelden,die alte kita etc nicht kündigen - alles das kann der vater verbieten und nebenbei das alleinige abr beim gericht beantragen.

Kranke Welt

Ihr müsst das zusammen besprechen weil er das Recht hat sein Kind regelmäßig zu sehen! Und dafür musst du auch sorgen! Ansonsten musst du auch dein Kind zum Vater bringen jedes 2 we, wenn er kein Geld hat es zu holen! Er hat aber ein Mitbestimmungsrecht!

Das Problem ist das er ein Schlägertyp ist vor allen aber den netten Vater spielt und ihm jeder glaubt. Haben auch jetzt eine Umgangspflegschaft weil ich den Kontakt nicht wollte. Kann er es verbieten selbst wenn ich dort den Job und ein besseres Leben in Aussicht hätte?

@Chipsi144

Ja, er kann sein Einverständnis verweigern.

Dann muß ein Richter dieses ersetzen.

Wenn es um einen Job geht, wird er das auch meist tun.

Soweit das der Vater deiner Tochter sie regelmäßig sehen kann..

da frag mal beim jugendamt nach

oder sprech mit den kindes vater ob er damit einverstanden ist

kommt aber auch drauf an wie weit