wie weit darf die entfernung zwischen wohnort und arbeitsstelle sein?

7 Antworten

Ist das die Suche nach einer Begründung, um eine angebotene Arbeitsstelle nicht annehmen zu müssen? Für Normalarbeitnehmer jedenfalls gibt es keine Maximalentfernung.

normalarbeitnehmer?

@NataVioline

Kennst Du das Wort nicht?

Was soll die unsinnige Formulierung: "Wie weit darf die Entfernung zwischen Eohnort und Arbeitsstelle sein?" 

Wer oder was soll in der Beziehung Vorschriften machen? 

Grundsätzliche unbegrenzt. Offiziell ist der Abstand der Arbeitsstädte und meiner Heimat 260km. Mir wird zwar eine Wohnung bezahlt, aber das ist keine Pflicht des Arbeitgebers. 

Soweit ich weiß ist aus Sicht der Arbeitsagentur eine Distanz von maximal 50km tragbar. Für verlässliche Infos musst du da aber nachfragen. 

Es hindert dich aber auch niemand dich weiter weg zu bewerben und einen besseren Job dort zu bekommen.

Ich werde jetzt mal die Vermutung aufstellen, dass deine Frage auf ein Angebot der AA bezieht. Bis zur 1 Stunde Fahrt, also so in der Regel 60-80 km

ah so, mir dämmert langsam der sinn der frage ..;-)

Bei ALG II-Empfängern ist die Zumutbarkeit aus § 10 SGB II herzuleiten
und kann je nach Fall bis zu 3 Stunden betragen. Voraussetzung ist
dabei, dass die Ausübung der Arbeit die Erziehung des eigenen Kindes
oder des Kindes der Partnerin oder ihres Partners nicht gefährdet wird.

ok ich selber kann den ort selbst wählen.. man hat mir persönlich nichts vorgeschrieben diesbezüglich....