Wie weit Abstand halten vom Radweg?
Seit neuestem gilt ja wohl ein Abstand von anderthalb Metern vom Radfahrer zu halten beim Überholen. Das gilt auf der Straße und ist zwar nicht immer praktisch, aber gut so. Wie sieht das aus, wenn der Radweg neben der Straße verläuft, und zwar genau im Anschluß an dieselbe? Gilt das dann auch,denn wenn der Radfahrer sozusagen ganz links auf dem Radweg fährt, ist er ja schon fast auf der Fahrbahn mit seinem Körper.... Geschweige bei einem Stur, da hätte man ihn auf jeden Fall unter den Rädern.
3 Antworten

Noch ist die Regelung nicht in Kraft getreten (02.03.2020) wird aber in Kürze bekannt gemacht und tritt dann in Kraft. Aktuell wird der 1, 50 m Seitenabstand "nur" in der Rechtssprechung so angewandt.
Aber zur eigentlichen Frage: ja der Abstand wird von der linken Außenkante Radlenker bis zum rechten Seitenspiegel gemessen, egal wo der Radfahrer fährt. (zB muss der Radfahrer auch genügend Abstand zu parkenden Autos lassen falls dort unvermittelt Türen aufgemacht werden). Das bedeutet in der Praxis, dass auf normal breiten Fahrbahnen Kraftfahrzeuge die Gegenspur mit benutzen müssen. Das heißt, bei Straße mit einer Fahrbahn pro Richtung kann ein Radfahrer nur überholt werden, wenn kein Gegenverkehr ist.
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist ein Abstand von 2 m einzuhalten. Und der Überholabstand gilt nicht nur bei Radfahrern sondern auch gegenüber Fußgängern (zB auf paralell geführten Gehwegen) oder E-Scootern.

Hi, 1,50 bleiben 1,50 egal ob ein Radweg vorhanden ist. Denn schließlich wird vom Radfahrer aus gemessen, und wenn dieser links an der Seitenlinie fährt gilt die 1,50 von dort.
Das man nicht immer 1,50m einhalten kann dürfte klar sein. Dann gilt es, hinter dem Radfahrer zu bleiben, bis eine Möglichkeit zur Überholung gegeben ist.

das sind eben die immer unschuldigen radfahrer ,
provokant und vorrechte erzwingend .

Das bei derzeitigen Gerichten immer die Kfz Führer zu Schuldigen gemacht werden.
Im Falle von Kollisionen oder Kontakten . § 1 wird nicht bei Radfahrern erwartet .

Es geht hier um einen Überholvorgang. Und auch wenn Auto ein Auto überholt hat der Überholer eine besondere Aufmerksamkeitspflicht und wird im Falle eines Unfalls in der Regel eher zu Rechenschaft gezogen, als der auf seiner Fahrspur bleibt und überholt wird. Das hat nix mit benachteiligten Autofahrern zu tun, denn der der überholt muss einen gewissen Abstand halten. Ganz einfach!
Was hat Ihre Aussage mit der Frage zu tun?