Wie wehre ich mich gegen unberechtigte Forderungen der DPS- Deutsche Preisausschreiben ,Internet

6 Antworten

Ich sehe das genau so wie Du. Nach 6 Jahren, nur Forderungen und nichts passiert? Schick doch deren Schreiben: Annahme verweigert, zurück. Ich hatte einmal auch ein ähliches Problem, sie hatten sogar einen Rechtsanwalt eingeschaltet und ich habe es geschafft dort wieder Ruhe reinzukriegen. Habe denen auch mit einem Anwalt gedroht und sie haben letztendlich aufgegeben. Kannst Du denn sehen, daß diese Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide vom Gericht sind? Wenn ja, dann kannst Du auch in den Widerspruch gehen. Wirst ja sicher auch nachweisen könn en, daß Du zu dem Zeitpunkt noch keinen Internetanschschluß hattest. Drücke Dir die Daumen.

Geh mal zur örtlichen Verbraucherberatung. Da ist diese Firma bestimmt schon negativ bekannt.

Sowas kam mir auch ins Haus geflattert, während ich im Krankenhaus lag und meine Mutter begann auch noch fleissig zu zahlen (sie konnte mich nicht fragen, ich lag im Koma) Seitdem schicken sie regelmässig Briefe, also seit zwei Jahren schon. An deiner Stelle: Schreib einmal zurück, dass du keinen Vertrag abgeschlossen hast und nicht zahlen wirst. Das solltest du tun, damit du reagiert hast und was in der Hand hast. Wird auch allgemein von den Verbraucherzentralen geraten, zu reagieren. Aber nicht in Form von Zahlungen ;o) Nur mit dem Hinweis, dass du nichts zahlen wirst.

Also wenn ein rechtskräftiger Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid vorliegt, kräht kein Hahn mehr nach der Rechtsmäßigkeit der Forderung. Dies hättest Du im Vorwege geltend machen müsen. Nach dem Mahnbescheid gab es eine Widerspruchsfrist, da hätte man schon eine Entscheidung herbeiführen können. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid hättest Du Rechtsmittel einlegen müssen. Da Du das nicht gemacht hast, bleibt Dir nichts anderes übrig, als zu zahlen, sonst kommt der Gerichtsvollzieher. Vollstreckungsbescheide werden übrigens der Schufa gemeldet, so dass Du jetzt auch nicht mehr kreditwürdig bist.

Wenn Du jetzt noch Rechtsmittel einlegen willst, musst Du glaubhaft belegen, warum es nicht früher möglich war. Dein Koma und der Krankenhausaufenthalt könnte ein gutes Argument sein. Du musst aber unverzüglich tätig werden, sobald die Hinderungsgründe wegfallen, also unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt. Mal vorausgesetzt, das Verfahren wird in den vorigen Stand zurückversetzt, d. h. es muss belegt werden, dass die Forderung rechtmäßig bzw. unrechtmäßig war. Es sind bereits Zahlungen geleistet worden, d. h. die Forderung wurde anerkannt. Es sieht wirklich nicht gut aus. Du solltest so schnell wie möglich zahlen, denn durch Zinsen, Gerichtsvollzieher und Pfändung kommen weitere Kosten hinzu.

Du schreibst dass das doch nach all den Jahren nicht stimmen kann? Ich muss mal Dich fragen, was du in den letzten Jahren mit all den Rechnungen, Mahnungen etc gemacht hast? Wenn du sowas immer ignorierrst trennt sich bei deinen Abietern schnell die Spreu von Weizen. Hier scheint es sich um gerechtfertigte Forderungen zu handeln, sonst würde der Forderer nicht über eine Factoring Gesellschaft den Weg einer Zwangsvollstreckung wählen. Nachdem du wohl schon einen Vollstreckungsbescheid erhalten hast, muss ich Dir damit sagen, dass du meines Wissens nach die Chance verspielt hast die Rechtmässigkeit dieser Forderung in Frage zu stellen. Nach Ablauf einer (glaub 14Tage) Frist nach dem Mahnbescheid wird diese (ggf. ungerechtfertigte) Forderung dir gegenüber FAKT. Nun kommt der gute Mann mit den hübschen Kuckucks-Aufklebern. Da es sich wohl nur um einige hundert Euro handelt wirst du es finanziell wahrscheinlich überleben. Letztlich ist die eigentliche Fordernde Firma dir gegenüber jetzt auch nicht mehr nachweispflichtig, wie es zu der Forderung kam. Sehr unbefriedigend, da du nun selbst nie erfahren wirst, wie du dir das angelacht hast. Vielleicht war es einfach ein Stand in ner Fussgängerzone und du hast das kleingedruckte nicht gelesen. Scöner Mist. Aber jetzt ists leider zu spät noch viel dagegen zu machen. Kannst deinen Fall ja mal bei Frag-einen-anwalt schildern und nen zwanni dranhängen, aber ich glaub dass er dir auch nur sagen wird, dass du bei einem Vollstreckungsbescheid bereits zu lange weggeschaut hast.