Wie, wann und auf welcher Grundlage wird der Oldtimer-Status aberkannt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Rechtsgrundlage zur Aberkennung eines H-Kennzeichens ist wie bei allen anderen Mängel auch die Anlage VIIIa zur StVZO. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia_134.html I n diesem Fall rechtlich abgedeckt unter Punkt 6.10 ganz unten. Fahrzeugdokumente ◝ Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen.

Wenn das Fahrzeug also keinem Oldtimer mehr entspricht, also entweder den Bewertungszustand nicht mehr erfüllt oder widerrechtlich zugeteilt wurde oder das fahrzeug nachträglich nochmals umgebaut wurde, dann entspricht das Fahrzeug nicht den Fahrzeugdokumenten und diese sind dann berichtigen zu lassen, also der eintrag "Oldtimer" raus und fertig.

Ich denke mal, ob ein Oldtimer als solcher anerkannt wird (= H-Kennzeichen) hängt hauptsächlich vom Baujahr und dem Grad des Originalzustandes ab.

eine Aberkennung kann dann erfolgen, wenn an dem Fahrzeug viele Originalteile abgebaut und durch Nachbauten ersetzt werden.

Nach meiner Information dürfen in das Auto nur Ersatzteile eingebaut werden, die es zu der Zeit, als das Auto gebaut wurde schon gab. Also kann z.B. ein neuer Auspufftopf schon dazu führen, dass es kein Oldtimer mehr ist.

es dürfen nur Bauteile verwendet werden, die es zu dem zeitpunkt der erstzulassung schon gab.