Wie wahrscheinlich ist es wegen 51 € den Strom gesperrt bekommt Vattenfall?

4 Antworten

Gar nicht, erst ab 100.- € und zwei Mahnungen.

§ 19 StromGVVUnterbrechung der Versorgung

(1) Der Grundversorger ist berechtigt, die Grundversorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde dieser Verordnung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von elektrischer Arbeit unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
(2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Grundversorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Der Grundversorger kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Grundversorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht. Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen Versorger und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers resultieren.
(3) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.
(4) Der Grundversorger hat die Grundversorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung ersetzt hat. Die Kosten können für strukturell vergleichbare Fälle pauschal berechnet werden; die pauschale Berechnung muss einfach nachvollziehbar sein. Die Pauschale darf die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht übersteigen. Auf Verlangen des Kunden ist die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Der Nachweis geringerer Kosten ist dem Kunden zu gestatten.






Die Wahrscheinlichkeit ist gering dass die wegen der Summe sperren. Wenn das ausschließlich der Betrag aus Juli ist der jetzt noch offen ist dann muss auch nochmal angemahnt werden. Kann es sein dass der Betrag den du überwiesen hast entweder noch nicht verbucht war oder ggf. Nicht mit der ältesten Forderung ausgeglichen wurde? Frag da ggf. Nochmal nach. Frag ob dein überwiesener Betrag angekommen ist und womit er verrechnet wurde...

Bei der Summe darf der Anbieter nicht sperren.

Der offene Betrag belief sich au 130,52€ überwiesen habe ich 160€

Sie haben eine Schadensminderungspflicht das heißt, wenn die Gebühr für das Entsperren im krassen Missverhältnis zum ausstehenden Betrag steht dann dürfen sie eigentlich nicht. Zahle es aber so schnell es geht.

Die Summe ist im Gesetz auf mind. 100 € definiert.

Ich glaube die sagen dass nur, um ihr Geld schnellstmöglich zu bekommen. Wegen 51€ wirst du aus meiner Sicht nicht gesperrt. Trotzdem würde ich nicht zu lange mit dem Bezahlen warten. Hoffe ich konnte Helfen!!!

Erst ab 100.- € und zwei vorangegangen Mahnungen.