Wie viele verschiedene Gewerbe oder unternehmen darf man besitzen?

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Alles Definitionsfrage:

Umsatzsteuerlich hat jeder Unternehmer nur ein Unternehmen. Ggf. gehören rechtlich sonst unabhängige Unternehmen in der umsatzsteuerlichen Organschaft drin.

Auch Gewerbe: Egal was Du alles machen willst, alles ergänzt sich. Der Fleischer der auch noch Schuhe besohlen darf und kann, hat bei seiner zuständigen Stadt/Gemeinde einen Gewerbeschein über beide Tätigkeiten zu holen.

Erstreckt sich sein Gewerbe über mehrere Gemeinden ist entsprechend der Vorgaben zu teilen.

Führt er nebenbei noch eine freiberufliche Tätigkeit als anerkannter Künstler aus, so wäre er da Freiberufler. Braucht diese Tätigkeit dem Finanzamt nur anzuzeigen.

Umsatzsteuerlich werden die Einnahmen aus gewerblichen Tätigkeiten und der Freiberuflichkeit gemeinsam betrachtet.

Das bedeutet dann wieder, wenn er auch noch eine Wohnung vermietet, dass diese Vermietung auch zu seinem umsatzsteuerlichen Unternehmen gehört. Allerdings, da nicht nur zu kurzfristigen Wohnzwecken dienend greift die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UStG.

Unendlich viele