Wie viele Stunden werden bei einem Feiertag angerechnet?
Hallo zusammen, mein Freund ist im Einzelhandel tätig (hat dadurch keine festen Arbeitszeiten) und hat normalerweise eine 40 Stunden Woche (Mo-Sa). Diese Woche sind jedoch 2 1/2 Feiertage. Seine Arbeit will ihn nun vor den Feiertagen 30 Stunden (Mo-Do) arbeiten lassen. Daher ist die Frage ob das rechtlich überhaupt erlaubt ist und wie viele Stunden bei einem Feiertag angerechnet werden müssten? Gibt es dazu einen Paragraphen? Falls das eine Rolle spielt er ist Azubi im 2. Lehrjahr und wohnt in Hamburg
4 Antworten
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt, man muss bei einem Feiertag der auf einen Wochentag fällt an dem man sonst hätte arbeiten müssen, so bezahlt werden, als hätte man gearbeitet (Entgeltausfallprinzip).Durch Feiertage dürfen keine Minusstunden entstehen.
Etwas anderes gilt nur, wenn der Feiertag an einem Tag ist, an dem Du nicht hättest arbeiten müssen. Dann würden Dir aber überhaupt keine Stunden berechnet werden. Lg
ja, das darf er. die überstunden müssen aber rechtzeitig agekündigt sein und die tägliche arbeitszeit und pausen müssen eingehalten werden.
Okay vielen Dank!
Wenn du an dem Feiertag normal hättest arbeiten müssen, es sich also nicht um einen arbeitsfreien Tag handelt, muss er dich so bezahlen, als hättest du gearbeitet.Er darf dir nichts abziehen.
Um die Bezahlung geht es nicht. Es geht darum ob der Arbeitgeber ihn in den 3 1/2 Tagen vor den Feiertagen 30 Stunden arbeiten lassen darf, wenn er normal in 6 Tagen 40 Stunden arbeiten müsste
wie alt ist er?
schaut ins arbeitnehmerschutzgesetz. ist er unter 18, gilt das hugendarbeitsschutzgesetz.
Er ist 20
Da steht leider auch nicht ob ein Feiertag mit einer gewissen Stundenzahl berechnet werden muss
wenn man pro tag 8,5 stunden arbeitet, sind das auch beim feiertag 8, 5 stunden. arbeitet man nur 5 stunden täglich, werdne am feiertag auch nur 6 stunden brechnet.
Er hat ja keine regelmäßigen Arbeitszeiten. Mal arbeitet er 6 Stunden, mal 9h 30min..
dann nimmt man die wöchtentliche oder monatliche stundenzahl und teilt diese durch die arbeitstage. und man hat die tägliche arbeitstunden. unabhängig, davon wie sein dienst ist
Hast du dafür ein Paragraphen?
Nachdem du leider nicht schreibst, ob dein Freund volljährig ist oder nicht, kann ich keine direkte Antwort geben. Aber du wirst hier bestimmt je nach Ausgangslage fündig. http://jugend.dgb.de/ausbildung/dein-recht/arbeits-und-ausbildungszeiten/++co++05a85ae6-cfe4-11e2-9ad8-525400808b5c
Ja er ist volljährig
Da steht nur leider auch nichts zu den Feiertagen
Ja wie die Bezahlung ist, dass weiß ich. Nur ist die Frage ob wie ihm vor den Feiertagen dann viel mehr arbeiten lassen können als sonst