Wie viele Nächte darf ein Arbeitnehmer in Nachtschicht ( 12 Std pro Nacht ) im Monat arbeiten?

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Die gesetzliche Grundlage ist das Arbeitszeitgesetz.

http://dejure.org/gesetze/ArbZG/6.html

Gemäß §6 Absatz 2 Arbeitszeitgesetz, darf die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 12 Stunden wäre, gemäß §7 Absatz 1 nur dann zulässig wenn dies in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung vereinbart worden wäre und wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt.

Wenn Sie einen Betriebs- oder Personalrat haben, beauftragen Sie diese, denn Betriebs- und Personalrat sind originär zuständig (mitbestimmungspflichtig).

Gibt es keinen Betriebsrat, dann könnte sich ein Gewerkschaftsmitglied an die zuständige Gewerkschaft wenden und sich von denen (kostenlos!) arbeitsrechtlich vertreten lassen. Alternativ dazu könnte ein (oder mehrere) Arbeitnehmer in die Gewerkschaft eintreten und sich anschließend durch die Gewerkschaft vertreten lassen.

Mit der Gewerkschaft kann auch erörtert werden, ob es in Ihrer Firma möglich ist einen Betriebs- bzw. Personalrat zu wählen. Die Gewerkschaft kann da wertvolle Unterstützung leisten.

Als letzte Möglichkeit kommt in Betracht einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuschalten und gegen den Arbeitgeber vorzugehen.

Peter Kleinsorge

avilis 
Fragesteller
 09.03.2011, 11:20

Danke, hat mich bei meiner Recherche schon weiter gebracht.

Es geht erst einmal um die Frage, ob du Nachtarbeitnehmer im Sinne des §3,Abs.5 Arbeitszeitgesetz(ArbZG)bist oder nicht. Wenn du einer bist, dann darf deine werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines Monats oder 4 Wochen wieder 8 Stunden im Durchschnitt erreicht werden (§6,Abs. 2 ArbZG). Des weiteren darfst du maximal an 6 Tagen (48 Stunden) in Folge auch in Nachtschicht beschäftigt werden.

In einem 3-Schichtbetrieb beginnt die Nachtschicht 22Uhr und endet 6Uhr. 5 Tage Nachtschicht in der Woche, darauf folgt dann entweder eine Woche Spätdienst oder eine Woche Frühdienst.

Das ist Verhandlungssache und steht im Arbeitsvertrag. Es gibt Leute, die nur nachts arbeiten.