Wie viele Bewerbungen im Privatinsolvenzverfahren sind ausreichend?
Ich habe einen Schuldner der schon seit 2003 im Privatinsolvenzverfahren ist. Der Schuldner hat auch die Restschuldbefreiung beantragt. Nun stellt sich mir der Verdacht, das der Schuldner sich nicht ausreichen um eine Stelle bemüht. Er gibt an über 200 Bewerbungen bislang verschickt zu haben und fügt auch eine Liste der Unternehmen bei, bei denen er sich beworben hat.
Mir stellt sich nun die Frage ob das als Bemühungen ausreicht oder ob der mehr tun muß? Was meint Ihr dazu?
6 Antworten

Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Vorgabe wie viele Bewerbungen man schreiben muss. Die ArGe verlangt von einem ALG 2ler ja teilweise auch nur 4-5 im Monat. Wenn er also wirklich 200 im Jahr schickt, ist er keine fauler Kunde. Hat halt Pech gehabt wie leider viel andere auch.

Auch nach nun fast 7 Jahren immer noch ein Danke für den Stern.

In diesem Land kann niemand gezwungen werden zu arbeiten! - Auch in der sog. Wohlverhaltensphase nicht! Wenn Du ihm einen Streich spielen willst, dann biete ihm über einen Dritten arglistig einen kleinen Kredit an. Zieht diesen "vergifteten Bauern", hast du ihn der Neuverschuldung überführt und die Restschuldbereiung ist kaputt! - Aber so gemein bist doch sicher nicht?

Es gibt immer faule Menschen die nicht arbeiten wollen. Wenn man z.b. in eine Berwerbung mit ein bringt das man gerne einen trinkt oder nicht gut zu Fuss ist , kommen immer Absagen, da kann er 1000 Bewerbungen schreiben

solche leute habe ich auch immer wieder in den letzten jahren gehabt. leider muss ich dir sagen, schreibe dein geld ab. es gibt keine vorgabe wieviel bewerbungen schreiben muss. allerdings finde ich an die 200 bewerbungen, vorausgesetzt das, stimmt schon ziemlich viel.

200 Bewerbungen pro Jahr reicht.