Wie viel zahlt man für die ex

13 Antworten

Eure Ehe scheint tatsächlich im Ende, wenn es dir ums Geld geht, nicht, wie man sie rettet.

So ein Scheidung kostete dank Anwaltspflicht und gleich mehreren Scheidungsfolgesachen den Gegenwert einenes neuen Kleinwagens, jeden von euch.

Plus Ehegattenunterhalt i. H.d der Differenz des Einkommens deiner Frau zu eurem hälftigen Gesamteinkünften, solange ihr Arbeitsaufnahme zugemutet werden kann (wie alt ist dein Kind denn?), mindestens ein Jahr lang.

Und deiner Tochter schuldet derjenige, bei dem sie nicht lebt, bis zum Abschluss ihrer ersten Berufsausbildung Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.

G imager761

Meine Tochter ist 14 Monate

Es geht nicht um das Geld sondern weil sie mir droht mit Jugendamt dss ich zahlen muss hin und her deswegen habe ich die Frage gestellt.. Ich zahle für mein Kind gerne es kann auch mehr sein es macht mir nix aus... Es ist einfach kompliziert

Fuer den Unterhalt zaehlt dein bereinigtes Einkommen, Zuschlaege und Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) werden einberechnet.

Fuer deine Ehefrau musst du mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Unterhalt zahlen, die kurze Ehezeit von unter 2 Jahren spielt durch das gemeinsame Kind keine Rolle. Trennungsunterhalt wird du auch mindestens zahlen muessen, nachehelichen Unterhalt wahrscheinlich nicht.

Das ist eine Frage, die man so pauschal nicht beantworten kann. Nach gerade mal einem Jahr Ehe, wirst Du für sie nicht sonderlich bluten müssen, aber da ist ja noch das Kind, was seine Mutter braucht und vielleicht meint der Richter, dass sie wegen dem Kind nicht arbeiten gehen kann. Wenn sie aber z.B. schwerbehindert ist, dann bist Du vom ersten Tag der Ehe dafür verantwortlich und musst zahlen und zwar für den Rest ihres Lebens. Setze Dich mit Deiner Frau zusammen und rede mit ihr. Versucht Euch wieder zusammenzuraufen und gebt Eurem Kind ein schönes Zuhause. Oder wenn Ihr Euch trennt, dann stopft die schmutzige Wäsche in die Maschine und macht sie sauber.

Danke erst mal für deine schnelle Antwort aber wie es zurzeit aussieht ist nix mehr zu retten

Hallo,

meine Tochter wohnt bei mir und bekommt von ihrer Mutter etwa 300€ Unterhalt seit sie 5 war. Da haben ihre Mutter und ich uns an der "Düsseldorfer Tabelle" ausgerichtet. Ehegattenunterhalt zahlt keiner von beiden wenn beide arbeitsfähig sind. Dann gab es da noch sozusagen den Rentenausgleich weil deine Frau ja bestimmt für deine Familie eine gewisse Zeit nicht arbeiten war (Elternzeit?) und deswegen nicht in ihre Rentenkasse einzahlen konnte. Sind aber keine großen Beträge.

Wenn die Tochter bei der Frau bleibt, bist Du in erster Linie für das Kind unterhaltspflichtig.

Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen hat während des "Trennungsjahres" ggf. Anspruch auf Trennungsunterhalt vom anderen Ehepartner:

Wenn Du nach Zahlung des Kindesunterhaltes hinaus noch "leistungsfähig" bist (Dir dann also noch mehr als 1200 Euro von Deinem Einkommen verbleiben), bist Du der Ehefrau ggf. bis zur Scheidung zum Trennungsunterhalt verpflichtet

Ist das Kind nach der Scheidung noch jünger als drei Jahre, wärst Du der Frau ggf. noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes zum "Betreuungsunterhalt"verpflichtet.

Ansonsten wird "nachehelicher Unterhalt" nur noch im Ausnahmefall zugesprochen (bei so kurzer Ehe dürfte das allerdings nicht infrage kommen...)

Ich zahle gerne für meine Tochter das weiß sie auch aber ich möchte nicht für Sie zahlen darum geht's.... weil sie arbeiten gehen kann.

Weist du vllt wie das berechnet wird weil ich 3 Schicht arbeite sprich mein Gehalt ist 1600 netto ohne Zuschläge und mit über 2000 netto Meine Tochter ist 14 Monate und wir sind gerade mal 1jahr und 4 verheiratet Spiel das auch eine Rolle oder nicht? Habe ich überhaupt einer Chance das ich für sie nix zahlen muss?

@egzon25
wir sind gerade mal 1jahr und 4 verheiratet Spiel das auch eine Rolle oder nicht?

Das würde eine Rolle spielen, wenn die Frau "nachehelichen Unterhalt" fordern würde, denn dieser wird nur noch in Ausnahmefällen zugesprochen - und dann zumeist befristet.
Solche Ausnahmen wären z.B.eine lange Ehedauer, Erwerbsunfähigkeit, Betreuung eines Kindes unter drei Jahren...

Du wirst also ggf. auch für die Frau selbst Unterhalt zahlen müssen, wenn sie vor dem dritten Geburtstag des Kindes nicht wieder arbeiten geht....


Wenn Dein unterhaltsrelevantes Einkommen (UE) zwischen 1501 und 1900 Euro liegt, so hat die Tochter (laut "Düsseldorfer Tabelle") einen "Bedarf" von 333 Euro.
Abzüglich halbem Kindergeld (184/2) müsstest Du für sie also 241 Euro Kindesunterhalt zahlen.
(Das Kindergeld wird von der Familienkasse an den betreuenden Elternteil - dann also die Frau - ausbezahlt.)

Von Deinem "übrigen" Einkommen wird eine Differenz zum Einkommen der Frau (Eltergeld o.ä....) ermittelt.
Von dieser Differenz stehen der Frau dann 3/7 als Unterhalt zu.
In jedem Fall aber müssen Dir zumindest 1200 Euro verbleiben (Selbstbehalt gegenüber der Frau), auch wenn Du der Frau dadurch ggf. weniger Unterhalt zahlen könntest, als die 3/7 der Differenz....


Rechenbeispiel:
Dein UE: beispielsweise 1800 Euro
Kindesunterhalt: 241 Euro
verbleiben: 1559 Euro

UE der Frau: beispielsweise 600 Euro
Differenz zwischen beiden UE (1559 - 600): 959 Euro
davon 3/7: 411 Euro.

Bei diesem Rechenbeispiel läge der errechnete Unterhalt bei 411 Euro.
Da Dir aber der Selbstbehalt verbleiben muss, müsstest Du tatsächlich 359 Euro zahlen (verbleibende 1559 Euro - 1200 Euro Selbstbehalt).