Wie viel wird meiner Mutter angerechnet?

3 Antworten

Wenn ihr im ALG - 2 Bezug steht wird deiner Mutter auch ohne deinen Job schon ein Teil deines Bafög - auf deinen Bedarf angerechnet,also von deinen Leistungen abgezogen !

Würdest du jetzt noch einen Job beginnen,dann wird dein Kindergeld zu 100 % auf deinen Bedarf angerechnet,es entfallen dann die 30 € Versicherungspauschale ( ab 18 ) weil dir dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zustehen.

Das sind dann vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Brutto bzw. Nettoeinkommen abgezogen und dann mit sonstigem Einkommen wie Kindergeld / anrechenbarem Bafög - usw.addiert,dass ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen,was dann auf deinen Bedarf bzw.Leistungen angerechnet wird.

Bist du also min. 18 dann steht dir als Bedarf min. dein Regelsatz von derzeit 327 € zu und wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) 500 € beträgt,dann kommt noch mal dein Kopfanteil der KDU - von 250 € dazu,wenn ihr nur zwei Personen im Haushalt seid.

Dein Bedarf liegt dann also bei min. 577 € pro Monat.

Das Bafög - wird nicht voll angerechnet,aber dein Kindergeld ( unter 25 ) bis auf diese evtl.30 € Versicherungspauschale,deine Mutter soll mal in ihrem Bescheid nachsehen was sie für dich noch an Leistungen bekommt,dann kannst du dir ausrechnen was von deinem Bafög - auf deine Leistungen angerechnet wird.

Es werden dann also keine 192 €,sondern nur 162 € vom Kindergeld angerechnet,solange du keine Erwerbstätigkeit aufnimmst bzw.nicht anderweitig schon Freibeträge berücksichtigt werden.

Bei 450 € Bafög - sollten um die 330 € angerechnet werden und dazu käme dann das anrechenbare Kindergeld von 162 €,dein gesamtes anrechenbares Einkommen sollte also derzeit bei min. etwa 492 € liegen.

Demnach sollte deine Mutter für dich noch um die 80 € bekommen,weil dein Bedarf bei min. 577 € liegen sollte.

Wenn du aber jetzt angenommen eine Beschäftigung aufnimmst und da jeden Monat 450 € Brutto = Netto verdienst,dann stünde dir darauf ein Freibetrag von 170 € zu und 280 € wäre dein anrechenbares Erwerbseinkommen.

Da dann aber die 30 € Versicherungspauschale entfallen würden,stünden dir theoretisch nur etwa 50 € als so genannte Aufstockung zu,weil ja das Kindergeld dann voll angerechnet würde.

Demnach hättest du von deinen dann 280 € anrechenbarem Einkommen nach Abzug der angenommenen 50 € die dir dann noch als Aufstockung zustehen würden einen Überschuss von etwa 230 €.

Das wiederum würde bedeuten,dass du dein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest und du aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter raus wärst,denn mit den etwa 230 € liegst du über deinem Kindergeld von 192 €.

Dann wird das Kindergeld wieder zum Einkommen deiner Mutter und mindernd auf ihren Bedarf angerechnet,wenn sie nicht schon anderweitig Freibeträge auf Einkommen geltend macht,kann sie dann diese 30 € Versicherungspauschale absetzen,dann werden ihr nur 162 € von ihren Leistungen gekürzt,sie hat aber dein volles Kindergeld zu ihrer Verfügung,sie würde dann also sogar 30 € mehr haben als vorher.

Für dich würde das dann bedeuten,du hast deine 450 € Bafög - und dazu deine angenommenen 450 € Brutto = Netto,also dann etwa 900 € pro Monat.

Davon müsstest du dann deiner Mutter deine 250 € für den KDU - Kopfanteil geben,denn sie bekommt dann ja gar nichts mehr für dich und dazu kommen dann noch min. 50 % vom Abschlag den deine Mutter pro Monat für den normalen Haushaltsstrom zahlen muss.

Dann musst du noch Kostgeld für deine Verpflegung abgeben,oder dich dann selber versorgen,mit dem Rest musst du dann deine sonstigen Verpflichtungen bestreiten.

Da fehlt eine Info: Wieso sollte Deiner Mutter irgend etwas "angerechnet" werden? Sie erhält ihr Monatsgehalt trotzdem ungekürzt gezahlt!

Wenn du studierst, scheinst du das Bafög ohne Mietzuschuss zu bekommen?

Deine Mutter bekommt ALG2?

Kann man sich hinsichtlich Bafög nicht an der Uni oder Hochschule beraten lassen?

Grundsätzlich musst du nicht für eine Mutter aufkommen, das kannst du formlos ablehnen. Du musst aber für deinen Anteil der Wohnkosten und des Lebensunterhaltes aufkommen.

Ich glaube, es ist bei euch noch nicht optimal.

Die Pauschale für die Miete ist im Bafög - schon enthalten,da gibt es denke ich gerade mal um die 50 € pro Monat,wenn man noch bei den Eltern bzw. einem Elternteil wohnt !