Wie viel Wert ist eine Aussage bei der Polizei?
Hallo,
Wenn jemand nun bspw. zur Polizei geht, mich anzeigt und dazu natürlich aussagt oder selbst gegen diesen ermittelt wird und dieser nun für Strafmilderung oder was auch immer gegen mich aussagt, wie viel Wert hat diese Aussage?
Also ein Ermittlungsverfahren kann natürlich eingeleitet werden, aber kann einem da ohne dass dieser jemand feste Beweise o.ä. hat bzw. die Polizei etwas findet etwas passieren?
MfG
6 Antworten
Wenn die Polizei sagt das Er Strafmilderung bekommt,das ist nichts Wert.
Darf eh nur die Staatsanwaltschaft anbieten!
Eine Aussage muß vor Gericht wiederholt werden und der Richter bewertet dann die Glaubwürdigkeit. Wenn jemand freimütig und ohne eigenen Nutzen etwas aussagt, ist das schon eine "starke Aussage".
Ja, kann es.
Kommt darauf an, ob diese Aussage auch vor Gericht wiederholt wird. Manchmal wird dann auch der vernehmende Polizeibeamte angehört: erklärt der Polizeibeamte jedoch , dass er sich beim besten Willen nicht an den Inhalt der Vernehmung erinnern und lediglich bestätigen kann, dass er damals gewissenhaft und ordentlich protokolliert habe, bleibt der Inhalt (Vernehmungsprotokoll) unverwertbar.
Strafmilderung wird erst beim Gericht bestimmt. Aber erstmal muss er Beweise liefern also es wird dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Lügen ist straf bar im Gericht.