Wie viel von den Werbungskosten werden zurückerstattet?

8 Antworten

Die Rechnung stimmt zumindest dem Prinzip nach. Allerdings ist ein Pauschbetrag von 1000 Euro schon in den Steuertarif eingearbeitet - wenn du also 2000 Euro Werbungskosten hast, werden davon nur 1000 wirksam. Außerdem liegt der Steuersatz bei 18.000 zvE niedriger als 33 Prozent. Und zusätzlich kommt es bei der Erstattung natürlich drauf an, was du als Lohnsteuer vorab gezahlt hast.

Hallo, genau so kann man das rechnen. Die Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen und beeinflussen damit zum einen deinen Steuersatz und zum anderen die Steuerlast.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben bei 20000 € müsstest du 15,0 % und damit 3000 € Steuern zahlen(fiktiver Wert!) zahlen und bei 18000 € nur 14,5 %. (ebenfalls fiktiv :-)) Also zahlst du dann nur 2610 €.

Sagen wir mal bei einem Steuersatz

Der ist irrelevant. Entscheidend ist der Grenzsteuersatz, dieser beträgt in D 2014 bei einem zvE von 20.000 € 26,96%.

von 33% müsste ich dann ja Ca. 666€ zurück bekommen. Kann man das in etwa so rechnen?

Nö.

Wenn nicht, was müsste ich bei diesem Bespiel noch beachten bzw. anders rechnen?

Unter der Annahme eines linearen Anstiegs des Grenzsteuersatzes mußt du mit dem Mittelwert beider Grenzsteuersätze rechnen. Einfacher ists, die Daten in einen Steuerrechner einzugeben.

Wie viel von den Werbungskosten werden zurückerstattet?

Gar nichts. Erstattet werden zuviel gezahlte Steuern.

Sagen wir mal bei einem Steuersatz von 33% müsste ich dann ja Ca. 666€ zurück bekommen

Als grobe Schätzung kommt das hin.

Hallo,

für Arbeitnehmer in Deutschland gilt folgende Regelung:

nur die Werbungskosten, die 1000 Euro Werbungskostenpauschale überschreiten, verringern die Einkünfte. Die Steuern werden dann von diesen verminderten Einkünften berechnet.

Wenn man hier die verminderten Einkünfte einträgt, erhält man die genauen Steuern! Die Differenz zwischen den Steuern aus den vollen Einkünften und den um die Werbungskosten (minus 1000 Euro) verminderten Einkünften ergibt die Steuererstattung (wenn keine Besonderheiten vorliegen).

.sueddeutsche.de/app/jobkarriere/gehaltsrechner/

Gruß

RHW

Falsch, auch die Werbungskostenpauschale verringert das zu versteuernde Einkommen. Allerdings tut sich dann bei der Erstattung nichts (wenn man nicht zufällig in der Kirche ist), weil diese Pauschale schon moantlich beim Gehalt angerechnet wird.

@Kafeemann

Die Werbungskostenpauschale verringert die Einkünfte, nicht aber das zu versteuernde Einkommen.

Im Gehaltsrechner ist die Pauschale von 1000 Euro schon berücksichtigt. Wenn die tatsächlichen Werbungskosten 1000 Euro nicht übersteigen, wird es wegen der Werbungskosten nicht zu einer Steuererstattung komnmen (evtl. aber aus anderen Gründen).