Wie viel Vermögen bei Jugendhilfe?

5 Antworten

DU hastb ein Schonvermögen, dass du nicht einsetzen musst. Das wären bei Sozialhilfebezug 150 € pro Lebensjahr. Mindestens 3.100 €

Vielen Dank. Das erleichtert mich!

Ob Jugendhilfe etwas mit Sozialholfebezug zu tun hat, weiß ich nicht!- Ich hatte es vr Jahren so verstanden, dass Vermögen erst einmal eingesetut und aufgebraucht werden muss... Du findest das sicher im Internet unter wirtschaftliche Jugendhilfe... oder Du rufst einfach ein Jugendamt an (muss ja nicht Deines sein) und erkundigst Dich wie das ist bei Unterbringung nach Paragraph 35 bei Volljährigen und der wirtschaftlichen Jugendhilfe...

Jetzt ist es mir eingefallen: Es kommt darauf an, ob es vollstationäre Jugendhilfe ist - dann muss nach meinem Wissenstand, der evtl. nicht ganz aktuell ist, evtl. das eigene Einkommen eingestzt werden.- (Also, wenn die Wohnung von einer "Einrichtung" gestellt wird - und diese auch betreut...)

Handelt es sich um eine Wohnung mit Betreuung ist das anders - dann ist das ambulante Jugendhilfe - und Wohnung usw. geht über Sozialhilfe/Wohngeld... da gibt es wahrscheinlich die genannten Sätze... (Dann wäre die Wohnung unabhängig von der Einrichtung - also evtl. selbst gesucht...) Genau aus dem Grund, dass sie sonst ihr Vermögen einsetzen müssen, wechseln viele mit der Volljährigkeit in die ambulante Jugendhilfe (Allerdings kann es schon sein, dass es da Freibeträge gibt...).

@reliregi

Der Freibetrag ist wohl doch 2600 Euro - allerdings gibt es wohl Unterschiede in den Bundesländern (?) ...: Der Link für Baden-Württemberg:

http://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/jugend/rundschreiben\_formulare\_arbeitshilfen/rundschreiben/rundschreiben\_2011/5-Empfehlungen\_zur\_Kostenbeteiligung.pdf


Im Internet gibt es auch Quellen für andere Bundesländer (Viele haben eine gemeinsame Empfehlung erarbeitet.).- Es tut mir leid, falls ich erschreckt haben sollte - offensichtlich kenne ich mich doch nicht so aus. Ich wusste nur von einem Mädchen, was dann aus der Einrichtung ausgezogen ist und in ambulante Betreuung, da das bezahlt wird ohne Eigenbeteiligung - die hatte wohl doch mehr Geld (das die Oma für sie angelegt hatte).

Schau mal in den §92 des SGB VIII. Dort ist geregelt, wer in welchem Umfang zu den Kosten deiner Maßnahme herangezogen wird. Vieles liegt auch im Ermessensspielraum des Trägers.

Die Vermögenswerte entsprechen denen der Sozialhilfe (SGB XII).

schau bitte dort ...http://www.sozialleistungen.info/news/09.04.2010-geldgeschenke-werden-auf-alg-ii-angerechnet/

Abgrenzung von Vermögen zu Einkommen

in vielerlei Hinsicht stellt sich die Frage, ob es sich um Vermögen oder Einkommen im Sinne des SGB II handelt. Hierzu gibt es eine klare gesetzliche Definition, die auch bereits mit Urteilen des Bundessozialgerichts untermauert ist (B14/7b AS 12/07 R und B14/11 AS 17/07 R).  Demnach ist dann vom Vermögen auszugehen, wenn es bereits zum Zeitpunkt des Hartz IV Antrags (auch Folgeantrags) vorhanden ist. Vom Einkommen hingegen ist dann die Rede, wenn es während desBezugszeitraumes von Hartz IV hinzukommt.... aus hartziv

man darf problemlos bis min 2500€ anheufen danach werden die ämter erst acktive