Wie viel verdient ein Anwalt?

11 Antworten

Anfangsphase 

2000 bis 3500 Euro ..

Spaeter > 

Es kommt drauf an .. man ist dann Beamter und wie ihr wisst , gibt es eine Beamtenbesoldungs Tabelle.. Z.b. Ein Gymnasiallehrer steht bei A12 von 16 Gruppen .. 

Das sind dann schon mit 2 Kinder verheiratet um die 4200 Euro Brutto !

Ein Anwalt kann bis in die hoechste Stufe gelangen wie der Richtrer auch .. bei A 16 mit Amtzulage vielleicht .. 50 Jahre Alt 3 Kinder Verheiratet gibt das um die 7000 bis 10000 Euro Monatlich ! Allerdings ist noch vieles zu beachten ! Arbeitszeit.. Krank sein kein Problem .. Krankenkasse kein Problem .. Versicherung kein Problem etc. ... 

Das war jetzt auf Staatsanwaelte bezogen die fuer den Staat arbeiten .

Also Verteidiger ist man in einer Kanzlei taetig und da kommts dann auch auf Alter an wie gut man ist .. was man auf die reihe bringt etc.. 2500 bis 8000 Euro .. 

Wenn man eine gut laufende Kanzlei hat alles Top und so weiter .. Kann das locker mal die 10000 Euro grenze sprengen und auf 20 bis 30000 hoch(monatlich alles) ! Millionen koennen da verdient werden jaehrlich ...

Das hängt von ganz vielen Faktoren ab.

Ein junger Anwalt, der zwei sehr gute Staatsexamina hat, fließend Englisch spricht und möglichst auch Doktor ist, kann ca. 50.000 bis 120.000 € (pro Jahr) als Angestellter in einer Großkanzlei verdienen.

Ein Junganwalt, der nur mittelmäßige Examen hat, wird als Angestellter zwischen 1.500 und 3.000 € monatlich verdienen.

Bei selbsständigen Anwälten kommt es darauf an, worauf die Kanzle spezialisiert ist und wie viele Mandanten der Anwalt hat. Das Einkommen liegt dann zwischen 0,00 € und ein paar Tausend. Ein 60 jähriger Anwalt, der vor 30 JAhren eine Kanzlei für Erbrecht gegründet hat und seitdem Erfolg hat, verdient sicher einige 10.000 € pro Monat.

Insgesamt kann man sagen, daß es eine sehr große Schwankung gibt und es vor allem junge Anwälte sehr schwer haben.

Der Verdienst lässt sich unter anderem an den wichtigsten Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz RVG ableiten ( siehe: http://bundesrecht.juris.de/rvg/index.html ) und ist der Anwalt bei einer Kanzlei angestellt oder führt diese eigenständig. Schlussendlich sind es einige Faktoren die zusätzlich sein Gehalt resp. Entschädigung bestimmen.

Kommt auch darauf an, ob er selbstständig ist oder angestellt. Als Angestellter würde ich ca. 120.000 Euro im Jahr ansetzen, als Selbstständiger mit einer gut gehenden Kanzlei kann das die Mio.-Grenze leicht überschreiten.