Wie viel Urlaub steht mir zu nach nur 7 Monate arbeiten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise gibts den Urlaub monatlich. Das heißt bei vollen 7 Monaten Arbeitszeit bekommst du 7x24/12=14 Tage Urlaub, falls du noch keinen genommen hast.

Noe!

Na Gesamturlaub (24) durch Monate/Jahr (12) = Anspruch pro gearbeiteten Monat (2Tage) entspricht also bis 08.08. 14 Tage, da der Monat August nicht einmal zur Hälfte gearbeitet wurde.

Das Bundesurlaubsgesetz sieht das allerdings voellig anders (§§ 4 und 5)

Dein Urlaubsanspruch errechnet sich logischerweise so: 24 geteilt durch 12, also haste 2 Tage pro Monat... Wenn du im August aufhörst, hast du 14 Tage....

Das Bundesurlaubsgesetz sieht das allerdings voellig anders (§§ 4 und 5)

@DerCAM

Liest du eigentlich deine eigenen §§? Ich weiss nicht, ob der Vertrag schon länger besteht, aber länger als 6 Monate auf jeden Fall, daher fällt §4 schonmal weg! Und in §5 steht genau das drin, was ich geschrieben habe...

@DonRamon

§4 besagt, dass der Urlaubsanspruch erstmalig nach Erfuellung der Wartezeit entsteht. Darueber, dass die Wartezeit erfuellt zu sein scheint, sind wir uns einig. Somit sagt uns §4, dass grundsaetzlich erst einmal ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub besteht. Insofern ist §4 durchaus von Bedeutung.

§5 regelt nun, unter welchen Voraussetzungen lediglich ein Teilanspruch besteht. Keine der dort abschliessend genannten Voraussetzungen wird hier erfuellt. Also sind wir wieder beim gesamten Jahresanspruch.

Was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen?

@DonRamon

Ich bin seit Oktober 2010 beim bäcker angestellt. Hab Anfang des Jahres mein resturlaub von 4 tagen genommen + 1 Tag vom neuen also diesen Jahres. Daher stehen mir noch 23 Tage für das gesamte Jahr zu. In meinem Vertrag steht vom Urlaub nur die Dauer, dass der Urlaub nicht eigenmächtig angetreten werden darf sondern nur mit Genehmigung des Arbeitgebers und dass es nicht gewährt ist, dass der Urlaub übertragen wird. Daher wollt ich einfach nur wissen, ob es nun so ist ob einem 2 Tage i Monat zustehen, welches ja wiederholt bestätigt wurde und ob es eben die ausgerechneten 13 Tage zustehen. Oder ob es vielleicht doch weniger sind, weil ich aus den Paragrafen im netz nicht schlau geworden bin.

@SDani1987

Nun, ich habe es doch bereits mehrfach erklaert. Wenn grundsaetzlich Urlaubsanspruch besteht und keine der in Paragraf 4 BUrlG genannten Voraussetzungen fuer einen Teilurlaubsanspruch erfuellt ist, besteht Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. So will es das Gesetz und darueber gibt es auch ueberhaupt keine Rechtsunsicherheit. Lediglich juristische Laienprediger, die das nicht kapieren, behaupten gern hartnaeckig das Gegenteil.

Wenn du aber mit deinen 13 Tagen zufrieden bist und die dir eigentlich zustehenden 10 Tage mehr verschenken willst, bitteschoen! Deinen Arbeitgeber wird's freuen.

@ChrisHansen: Ich arbeite noch bei einem Bäcker, da arbeite ich auch Sonntags, was aber unabhängig vom Urlaub ist. Weil ich für den Tag ja keinen Urlaub einreichen brauche.

Also wenn ich jetzt die Tage vom 25.7.-30.07. nehm sinds ja erstmal 6 tage. dann vom 01.08.-06.08. 6 tage und am 8.8. den letzten urlaubstag. hab nochmal auf meine Abrechnung geschaut, hab 23 tage Urlaubsanspruch dies Jahr. Einen Tag hatte ich anfang des Jahres schon genommen zusammen mit dem Resturlaub vom Vorjahr.

Demnach wäre ja mein letzter Arbeitstag am 24.7.

Wie immer bei dieser Frage mal wieder maechtig viele voellig falsche Antworten. Der Paragraf 5 BUrlG scheint allgemein nicht sehr bekannt zu sein. In Verbindung mit dem 4er ergibt sich klipp und klar, dass du hier einen Anspruch auf den VOLLEN Jahresurlaub von 24 Werktagen hast (bei einer 5 Tage Woche also 20 Arbeitstage).

Lesen hilft auch hier! Lies doch den §5, am Besten gleich Punkt 1....

@DonRamon

Aber gern doch. SDani hat die sechsmonatige Wartezeit offensichtlich erfuellt (Buchstabe a), scheidet somit nicht vor Erfuellung der Wartezeit aus (Buchstabe b) und scheidet auch erst in der zweiten Jahreshaelfte aus (die beginnt am 1.7.). Es ist also keiner der 3 in Absatz 1 genannten Voraussetzungen fuer einen Teilanspruch erfuellt und es besteht somit ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.