Wie viel Tage vorher muss der Dienstplan aushängen?
Ich bin Student und arbeitet nebenbei als Minijobber auf 400€ Basis. Meine Frage lautet: Wie viel Tage vorher muss der Dienstplan fertig sein ? Wir haben jetzt den 28. August und der Dienstplan für den nächsten Monat ist immer noch nicht ausgehangen. Dies ist für mich ziemlich problematisch, weil ich deswegen nichts im voraus Planen kann. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Gruß Pete
7 Antworten
Eine gesetzliche Vorschrift, wann spätestens der Dienstplan bekannt gegeben werden muss, gibt es nicht.
Jedoch folgt aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, dass ein Arbeitnehmer sowohl seine Dienstzeit als auch seine Freizeit rechtzeitig planen kann.
Keinesfalls darf die Frist unter der Abrufarbeit gemäß § 12 Absatz 2 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) von mindestens vier Tagen liegen.
Danke für den Paragraphen. Eventuell ist es aber eine Arbeit auf Abruf. Dann sieht es anders aus.
der Dienstplan muss 14 Tage vorher ausgehängt werden. Das wird auch in den Berufschulen so gelehrt. Darunter schreibt man "Änderungen vorbehalten" damit klar ist, dass es auf Grund von Krankheit oder anderen Dingen dennoch zu Änderungen kommen kann. In der Gastronomie ist dies kaum möglich so lange vorher zu planen, deshalb ist es hier üblich, spätestens am Donnerstag den Dienstplan für die kommende Woche auszuhängen. Natürlich können die Mitarbeiter bei kurzfristigen Änderungen auch (sinnvoll) die Dienste untereinander tauschen....
Der wird sicherlich morgen dann aushängen - zum Ende der Woche eben.
Scheinbar geht man bei euch davon aus, dass ihr übers Wochenende genug Zeit zum Planen habt.
Mein Mann erhält manchmal einen Tag vorm Wochenende eine Dienstplanänderung, dass er am Wochenende auch arbeiten muss, weil Leute fehlen. Damit muss man immer rechnen, wenn man nach Plan arbeitet - auch wenn eine Fürsorgepflicht besteht.
Vorgeschrieben ist in der Firma bei welcher ich arbeite 14 Tage. Klappt nicht immer aber meistens. Manchmal sind die Pläne aber auch schon 3-4Wochen vorher da.
Ich weiß nicht, ob es da eine gesetzl. Regelung gibt, aber bei uns in der Firma 48 Stunden. Ich glaube aber mindestens 24 Stunden. Natürlich kann immer mal eine unvorhergesehene Änderung eintreten.
Die vier Tage gelten bei "Arbeit auf Abruf" - was hier sicher nicht der Fall ist. Daher ist (je nach Struktur und Organisationsform des Betriebes) von einer Vorlaufzeit von ca. zwei Tagen auszugehen - so die gängige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.
Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht.
48 Stunden? Was habt ihr denn für eine bescheidene Firma? Bei uns ist der Dienstplan für den Folgemonat am 15. des aktuellen Monats fertig und veröffentlicht. Selbst in meiner alten Firma war der Dienstplan für den Folgemonat spätestens am 20. des aktuellen Monats fertig und veröffentlicht (ÖPNV-Unternehmen).
Und hättest du den § von Schopenhauer genau gelesen, dann hättest du gesehen, dass es mind. 4 Tage sein müssen.