Wie viel Stuern muss ich zahlen?

Screenshot - (USA, Zoll, Sneaker)

5 Antworten

Da der Warenwert in deinem Fall über 150 Euro liegt, würden theoretisch sowohl die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19% als auch Zölle anfallen.

Der genaue Zollsatz in deinem Fall wäre von dem konkreten Material des Oberteils des von dir bestellten Sneakers abhängig.

Ausführliche Informationen diesbezüglich findest du auf der Webseite des Zolls:

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/beispiele_zollsaetze.html?nn=289528&faqCalledDoc=289528

Aber: Dem Design deines Screenshots zufolge möchtest du den Sneaker bei StockX bestellen, richtig?

Eine diesbezügliche Angabe in deiner Frage wäre sehr hilfreich gewesen...

StockX hat nämlich vor einigen Monaten eine Niederlassung in Großbritannien (London), also innerhalb der EU, eröffnet:

https://stockx.com/news/stockx-launches-in-europe/

Seitdem sind die auf der StockX-Webseite ausgezeichneten Preise Endpreise ("all inclusive"):

"This means that all of the costs presented on StockX when purchasing an item will be all inclusive. No additional taxes, duties, or VAT will be collected upon delivery of your item, like we have done in the past."

Quelle: https://help.stockx.com/buying-on-stockx/how-does-shipping-vat-work-for-european-buyers

Lt. dieser eindeutigen Aussage von StockX fallen somit keine zusätzlichen Abgaben (Zoll etc.) mehr an.

Innerhalb der EU gilt ja auch ohnehin der freie Warenverkehr ohne Erhebung von Zöllen etc.:

https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Warenverkehr-innerhalb-der-EU/warenverkehr-innerhalb-der-eu_node.html

Dankesehr, echt hilfreich gewesen✌🏾 Korrekt!

Lass es lieber!

Die Marke Nike ist in Deutschland geschuetzt und die Markenrechte liegen ausschließlich bei Nike DE. Dein Nike ist also nicht in DE autorisierte Ware und wird wie ein Plagiat vom Zoll gehandhabt. Bedeutet, falls gefunden wird er vernichtet.

Alternative: Selber abholen oder bringen lassen. Das spart dazu auch noch Zoll und EuSt.

Noch ein Punkt: falls du den Schuh dann hast, das bedeutet nicht das die Ware dann in DE legal ist. Du kannst ihn behalten oder tragen. Beim Verkauf auf eBay usw. riskiert man aber wieder ein Abmahnung da nicht autorisiert.

19 % Mehrwertsteuer

Gibt es denn keine Freigrenze auf die ich nur zahlen muss?

@Ebrimv

Die ist schon bei 30€ erreicht.

@Ebrimv

Freigrenze ist bei Versand 22.--€

@Ebrimv

Freigrenze nur bei Selbstimport bei Wiedereinreise.

@macqueline

Unsinn - die Freigrenze bei eigener Einreise wäre 430€..

Bei Bestellungen ist die Freigrenze 22€, steht auch auf den Zollseiten, die weiter oben gepostet wurden...

@Leestigter

Ich hatte ja geschrieben, dass es eine Freigrenze nur bei Selbstimport bei Einreise gibt! Also bitte versuchen, nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen.

@macqueline

Und das ist falsch!

Keine "nur bei Selbstimport bei Einreise"!

Sondern auch bei Onlinebestellungen ( das ist das, wo man die Ware mit der Post bekommt, wenn man zum Beispiel in China bestellt) gibt es eine Freigrenze!

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen_node.html

Zitat: Warenwert nicht größer als 22 Euro

Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro können ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingeführt werden. Von der Befreiung ausgeschlossen sind alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Eau de Toilette sowie Tabak und Tabakwaren (Art. 23, 24 Zollbefreiungsverordnung). 

Man muss schon auch lesen was ich geschrieben habe, ok?

@Leestigter

Das ist keine Freigrenze, nur der Zoll ist so freundlich, keine Abgabe zu verlangen, wenn die Einfuhrabgabe bis € 5,00 beträgt. Wenn der Warenwert größer als 22 Euro ist, wird kein Freibetrag abgezogen.