Wie viel Schadensersatz bekommt eine Familie eines gefallenen Soldaten?

6 Antworten

Schadensersatz gibt es nicht.

Zitat Bundeswehr aus dem Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz:

Für die Witwe/den Witwer oder die hinterbliebene Lebenspartnerin/den hinterbliebenen Lebenspartner und die versorgungsberechtigten Kinder von zusammen 60.000 Euro auf 100.000 Euro,

oder falls solche nicht vorhanden sind, für die Eltern sowie die nicht versorgungsberechtigten Kinder von zusammen 20.000 Euro auf 40.000 Euro,

oder, falls solche ebenfalls nicht vorhanden sind, für die Großeltern und Enkel von zusammen 10.000 Euro auf 20.000 Euro.

Also, hier mal eine korrekte Antwort:

Zum einen erhält die Familie das Geld der Lebensversicherung. Sollte diese aufgrund der Kriegsklausel nicht zahlen, zahlt der Bund die versicherte Summe. Sollte gar keine LV abgeschlossen worden sein, gibt es 100000€.

Zusätzlich erhält eine evtl. Witwe monatlich 75% des Gehalts der übernächsten Besoldungsstufe des Gefallenen.

Wurde der Soldat "nur" verwundet, wird zunächst seine Verpflichtungszeit eingefroren, bis er vollständig genesen ist. Sollte er mindestens zu 30% Berufsunfähig geworden sein, steht ihm zudem die Übernahme als Berufsoldat oder als Beamter auf Lebenszeit zu.

@Apfelkind, wie funktioniert die Arbeit in den Bundeswehr als BS unter diesen Umständen? Wird man unter gleichem Dienstgrad in einen zumutbaren Dienstbereich verschoben?

@Fennek4x4

Ja, man wird dann so eingesetzt, wie man es noch kann.

Es gibt mehr als genug Bürojobs bei der Armee. Der HFw, der sein Augenlicht verloren hat, hat nun einen behindertengerechten Arbeitsplatz bekommen.

Für das Eintreten des Berufsrisikos gibt es keinen Schadenersatz.

Schwachsinn.... auch wenn es nicht Schadenersatz genannt wird.

?!?Schadenersatz?!?

Schadensersatz?????????????????