Wie viel Mietminderung wegen fehlendem WLAN-Schlüssel?
Meine Untermieterin ist am 01.01.2017 eingezogen und musste bis zum 04.01.2017 warten, bis sie den WLAN-Schlüssel erhielt. Der Internetzugang ist Teil der Mietsache. Sie hat wohl einen Anspruch auf eine Mietmindeurng, da ich ihr den WLAN-Schlüssel nicht direkt beim Einzug ausgehändigt habe, jedoch bin ich mir nicht sicher, in welcher Höhe der Betrag der Minderung ausfällt. Außerdem sei eine Schublade kaputt gewesen, welche direkt am 03.01.2017 repariert wurde. Die Warmmiete beträgt 550€. Kann mir da jemand helfen?
7 Antworten
Berede das mit ihr, das wären ein paar €, da kann man sich bestimmt auch anders einigen beispielsweise mit einer guten Flasche Wein oder ein tankgutschein. Fördert auch gleich das Verhältnis
Mietminderung?
auf welcher Grundlage?
wenn du ein schlechtes Gewissen hast,dann lad sie auf Kaffee und Kuchen ein....
kaffee und kuchen wäre sehr wahrscheinlich teurer als die Minderung
5%? anteilig auf 3tage?
ich hoffe das ist ein witz...
Nach meinen Recherchen wären zwischen 3 - 10 % möglich.
Angenommen die Bruttomiete beträgt 600 €, dann wären das höchstens 5,80 € für 3 Tage ohne Internet.
Außerdem sei eine Schublade kaputt gewesen, welche direkt am 03.01.2017 repariert wurde.
Dann ist doch alles in Ordnung.
Die Warmmiete beträgt 550€
Dann nur maximal 5,30 €.
Mietminderung wegen WLAN-Schlüssel?
Wenn die jetzt schon so anfängt, sieh zu das du die gleich wieder raus bekommst.