Wie viel Mietminderung bei einem Rohrbruch im Keller?

5 Antworten

Du hast, wenn dir ein Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadensersatz aber nicht auf Mietminderung! Lies dich mal schlau, was dazu notwendig ist! Der Vermieter hat nämlich nicht fahrlässig gehandelt...so etwas passiert schon mal...vor allem wenn Mieter ALLES in den Kanal pfropfen!

.... zuvor kommt aber die eigene Versicherung, denn die bezahlt ja Wiederbeschaffung. Warum also eine läppische Schadenersatzforderung?

@schleudermaxe

Wo habe ich etwas von Schadensersatzforderung geschrieben?

Ich habe geschrieben, er/sie hat Anspruch auf Schadensersatz! Die kann sich auch gegen die Gebäudeversicherung des Vermieters richten, denn auch die Hausratversicherung ist für so einen schaden nicht unbedingt haftbar. Genau dafür schließt man als Vermieter diese Versicherung ab!

@Cora1205

... in deiner Antwort!

.... nee, hat er/sie eben nicht! Die eigene Versicherung greift und wer keine hat, geht leer aus. Beispiele aus meinem Bestand zuhauf!

Mietminderung erstmal gar nicht. Da ist ein Schadensereignis eingetreten, für das der Vermieter erstmal gar nichts kann. Abwasserrohre platzen nicht mal einfach so und machen das auch nicht dauernd, damit muss man nicht rechnen. Das ist etwa so, als würde dir ein Meteorit aufs Dach fallen. Shit happens, aber das ist nicht die Schuld des Vermieters.

Du hast einen Schaden in deiner Mietsache erlitten, deine Sachen im Keller sind versaut und nur noch zum Wegwerfen. Das ist der klassische Fall, wo deine Hausratversicherung greift, wenn du denn eine hast. Die wird deine Ersatzansprüche erstmal befriedigen und im zweiten Schritt sich dann mit dem Vermieter auseinandersetzen und sich das Geld über dessen Gebäudeversicherung (die er haben muss) wiederholen. Das geht dich aber nichts mehr an.

Und jetzt erst kommt die mögliche Nutzung deines Kellers ins Spiel. Wenn die Nutzung des mitvermieteten Kellerraums für längere Zeit nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer, kannst du natürlich bei der Miete was abziehen, solange dieser Zustand bleibt. So etwa 3 bis 5%, sagt die Rechtsprechung.

Deinem Vermieter macht diese ganze Angelegenheit wahrscheinlich auch nicht viel Spaß, und vielleicht unterhaltet ihr euch mal, wie man mit dem unbeabsichtigt entstandenen Schaden nun umgeht. Hast du keine Hausratversicherung, soll der Vermieter deine Ansprüche mit seiner Gebäudeversicherung klären.

Mietminderung erstmal gar nicht. Da ist ein Schadensereignis eingetreten, für das der Vermieter erstmal gar nichts kann

Mietminderung ist verschuldensunabhängig. Der Fakt ist entscheidend, dass die Mietsache nicht genutzt werden kann.

@albatros

Ja, Schlaumeier. Wenn du genau gelesen hast, habe ich das auch geschrieben.

@pisanius

Nee Du hast geschrieben, dass keine Mietminderung möglich ist, weil der Vermieter dafür nichts kann und darauf hat albatros geschrieben dass das nicht richt ist und da hat er nun mal recht.

Wer hier der Schlaumeier ist, steht außer Frage.

.... da für den Keller keine Miete bezahlt wird, so zumindest bei uns, kann auch nichts gemindert werden.

Für den Schaden kommt auf die eigene Hausratversicherung. Konnte keine abgeschlossen werden, rege ich an, den Bürgermeister einzubinden. Die Damen und Herren lassen dann immer sammeln, so jedenfalls regelmäßig in den Medien nachzulesen.

Viel Glück.

für den Keller keine Miete bezahlt wird, so zumindest bei uns, kann auch nichts gemindert werden.

Da irrst du gewaltig. Der Keller gehört zur Mietsache und ist diese in ihrem Gebrauch gemindert, ist die Miete automatisch kraft Gesetz auch gemindert (BGB).

@albatros

... und warum wissen das die Gerichte hier bei uns noch nicht?

Er gehört nur dann zur Mietsache, wenn er auch vermietet wurde. Bei uns ist es eben nicht so!

@schleudermaxe

Wenn ein Keller durch den Vermieter dem Mieter zugewiesen ist und im Mietvertrag steht, ist er an den Mieter vermietet. Das ist nicht aberwitzig sondern Fakt. Dazu findest du auch bestimmt Urteile, auch dazu, dass bei Nichtnutzbarkeit oder Entzug der Nutzung der Mieter kraft Gesetz die Miete mindern darf.

@albatros

.... und woher kennst Du den Mietvertrag und was genau schreibe ich dazu? Schon gelesen bzw. vorlesen lassen?

@schleudermaxe

"Bei uns" ist doch nicht für Andere verbindlich.

@schleudermaxe

Wem nicht zu raten ist, ist nicht zu helfen.

Wenn bei euch der Keller nicht zur Mietsache gehört, ist das nicht allgemeinverbindlich.

Steht er im Mietvertrag, darf der Mieter bei Nutzungsausfall die Miete deshalb mindern, was du vehement bestreitest.

@albatros

.... was bestreite ich? Ich wusste es, Du kannst noch nicht lesen und zuhören, wenn es andere tun, auch noch nicht!

Den Schaden an deinen Sachen deiner Hausratversicherung melden. Die unbrauchbar gewordenen Sachen bekommst du zum Wiederbeschaffungspreis ersetzt (Leitungswasserschaden).

Die Nichtbenutzbarkeit des Kellers rechtfertigt eine angemessene Mietminderung für den entsprechenden Zeitraum in Höhe von 5 bis 10% der Bruttomiete (insofern der Keller mitvermietet ist).

... was denn jetzt, laut Deinem Anwurf ist das völlig egal, so jedenfalls Dein aberwitziger Kommentar zu meiner Antwort!

Wenn der Keller laut Mietvertrag zur Wohnung gehört, dann 5%. Du hast dann auch Anspruch auf Schadensersatz vom Vermieter.

Woher ich das weiß:Recherche