Wie viel kostet es, wenn man mit gefakten Blaulicht fährt?

9 Antworten

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  1. Laut Bußgeldkatalog kostet das mißbräuchliche Verwenden von Blaulicht und Einsatzhorn 20 Euro. Das ist aber nur ein Auffangtatbestand, der selten alleine verwirklicht wird.
  2. Das Gerät wird eingezogen, ist also dauerhaft weg.
  3. Das Fahrzeug verliert durch die Anbringung der Lampe seine Betriebserlaubnis. Man begeht die Ordnungswidrigkeit "Fahren ohne Betriebserlaubnis".
  4. Abhängig von der Fahrt kommen auch folgende Straftaten (!) in Betracht:
    1. Nötigung,
    2. Gefährdung des Straßenvekehrs,
    3. Amtsanmaßung.
  5. Selbstverständlich werden auch die in diesem Zusammenhang begangenen "ganz normalen" Verkehrsverstöße wie

    1. Rechts überholen und/oder
    2. Zu schnell gefahren und/oder
    3. Zu dicht aufgefahren

    sowie weitere geahndet. Die kosten dann wohl auch mehr als im Bußgeldkatalog, da man von Vorsatz ausgehen wird.

  6. Die Polizei kann den Führerschein noch vor Ort sicherstellen.
  7. Das Fahrzeug kann als Tatmittel eingezogen werden.
  8. Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung sicherlich Streß bei der Schadensregulierung machen.

Einsatzfahrten sind sehr gefährlich und bergen ein erhebliches Unfallrisiko. Einsatzfahrer sind aus diesem Grund speziell geschult. Dennoch passieren immer wieder Unfälle mit Einsatzfahrzeugen. Wenn jetzt einfach irgendwer mit Blaulicht durch die Gegend fährt hat er gute Chancen einen Unfall zu verursachen.

Hallo, ich habe mich noch einmal kundig gemacht und es kann tatsächlich auch noch eine Verurteilung wegen Amtsanmassung erfolgen. Allerdings gibt es hier keine Einheitliche Reglung, es gibt genausoviele Gerichtsurteile, bei die Frage nach der Amtsanmaßung bejaht wurden, wie auch verneint wurden. Aber drauf ankommen würde ich es nicht lassen. Aber ich habe noch interessante Gerichtsurteile gefunden. Bei allen Verstößen wie z.B. Geschwindigkeitsübertretung oder Rotlichtverstöße mit Blauchlicht wird eine Vorsatzhandlung im Strafmaß als gesichert betrachtet, was die Strafen als solches erheblich erhöt. Würde es dabei zu Unfällen kommen, könnte dementsprechend auch noch die Versicherung Regressansprüche stellen. Aber gut, xSide92 hat ja nicht geschrieben, dass er damit Verkehrsverstöße begehen will, also möchte ich hierauf auch nicht weiter eingehen

@TheGrow

blablabla

@Speckfresse

Ne ich denke das ist ein Thema womit man sich befassen "könnte"! Wenn es dich nciht interessiert dann lies es doch garnicht! Hätte nie gedacht das es da so vile Verstöße gibt! aber beim 2. Punkt.......MAn kann sich bei ebay oder so ein neues für 20 €holen......das ist nicht das problem ;)

Hallo,

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also Reiswaffel87 hat da viele Punkte aufgeführt, sie so aber nicht stimmen.

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Punkt 1 und 2 stimmen so.

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Punkt drei stimmt so nicht. Die Betriebserlaubnis würde allenfalls erlöschen wenn das Blauchlicht fest an das Fahrzeug fest montiert wurde und ich gehe davon aus, dass er nur eines dieser Magnetblauchlicht handelt, das aber keinesfalls zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde.

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Die Punkte 4 und 5 könnten natürlich stimmen, gehen aber aus der Fragestellung xSide92 garnicht hervor.

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Somit stellt das Vergehen wie Reiswaffel87 es unter Punkt 1 schon angeführt lediglich eine OWi da. Und bei Ordnungswidrigkeiten wird weder der Führerschein eingezogen, noch das Fahrzeug eingezogen.

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Und Punkt 8 ist wie die Punkte 4 und 5 spekulativ.

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Also nicht falsch verstehen, ich will ja nicht sagen, dass die Punkte 4,5 und 8 völlig falsch sind, aber hier alles aufzuführen was man auch ohne Blauchlicht falsch machen kann geht an der Fragestellung ein wenig vorbei.

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Gruß

TheGrow

Kann unter umständen teuer werden.

20 € kostet es wenn man mit einem Fahrzeug zum Spaß mit Blaulicht rumfährt welches aber LEGAL eine SOSI Einrichtung hat. Bedeutet Krankenwagen Polizei Autos etc. Auf einem Privat Pkw kostet ein Blaulicht 50 € und 3 Punkte dazu kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren zusätzlich je nachdem die einzelnen Verstöße die begangen werden.

^^So viel ich weiß berichtigt mich wenn ich falsch liege

http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=25192&page=2

Das hängt wahrscheinlich davon ab was das für Folgeschäden nach sich zieht, bzw. was damit alles angestellt wird. Da diese Art von Beleuchtung einen gewissen Sinn hat, kann die Strafe für so einen Blödsinn eigentlich nicht hoch genug sei.

Das Gerät wird eingezogen,und es kostet erstmal so um die 50€ plus drei Punkte.