Wie viel km/h nach Kreisverkehr fahren

8 Antworten

Mit Einfahrt in den Kreisverkehr endet die Strecke, danach darfst du so schnell fahren als ob dort ein Z. 282 (Ende sämtlicher Streckenverbote) stünde (siehe OLG München, <https://openjur.de/u/478713.html>).

normalerweise muß dahinter wieder ein Schild stehen. Es ist das gleiche, wie bei einer Kreuzung. Wenn jemand aus einer Seitenstraße kommt, bei der es kein Tempo 70 Schild gibt, dann weiß der Fahrer ja gar nicht, wie schnell er sein darf.

Doch ohne Schild 100

@Goss3n

Nein, es gilt weiterhin die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h sofern nicht hinter dem Kreisverkehr etwas anderes ausgeschildert ist. Ein Kreisverkehr hebt keine Einschränkungen auf.

@Meandor

Man biegt ab, deshalb gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr. 

Sie gilt nach einem Kreisverkehr ohne Schild nur, wenn vor dem Kreisverkehr eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Zone ist (z.B. 30 Zone). Ist allerdings selten

@itemagnet

... seit wann ist das so?

Doch nur, wenn vor dem Kreis nur ein Schild steht. Stehen mehrere davon, also keine "Gefahrenstelle" Kreis, gilt weiterhin 70.

Der Kreisverkehr ist nichts andere als eine Kreuzung. Sämtliche Streckenver- und gebote enden.

Sofern nach dem Kreisverkehr keine erneuten Schilder stehen gelten die Grundvorgaben für inner- bzw. außerorts.

Er ist etwas anderes als eine Kreuzung, denn auf letzterer würden Streckenverbote ja NICHT enden, zumindest nicht, wenn man sie geradeaus überquert.

@sebastianla

Auf die Frage gibt es so viele Antworten wie es Verkehrsrichter in Deutschland gibt.

Die StVO schreibt vor, dass die Verkehrszeichen wiederholt werden müssen, wenn eine Strecke endet. Gerade beim Kreisverkehr kann nicht gesagt werden, welche Strecke wohin führt, also muss man davon ausgehen, dass die Strecke endet und das Zeichen wäre zu wiederholen.

Wenn Du die Strecke auch regelmäßig in die andere Richtung befährst und weißt, dass dort 70 ist, kann von Dir verlangt werden, dass Du selbst auf die Idee kommst, dort könnte 70 sein und deshalb kannst Du nur 70 fahren.

Kann aber auch sein, die Verkehrsbehörde hat das 70er Schild nicht vergessen, sondern absichtlich nicht hingestellt, weil dort 100 gelten soll...

Für 99%ige Sicherheit sollte man bei der Verkehrsbehörde fragen.

@sebastianla

zumindest nicht, wenn man sie geradeaus überquert.

Ah so, für den Rechtsabbieger an der Kreuzung gilt das dann nicht oder wie jetzt?

@Artus01

Nachdem ich mich jetzt eingelesen hab.

Rein rechtlich gilt ein Verkehrszeichen bis es aufgehoben wurde. Egal ob Kreuzungen, Kreisverkehre oder sonst irgendwas kommen.

Damit der Verkehrsteilnehmer aber erkennen kann, welches Verkehrszeichen gilt, soll es nach Kreuzungen wiederholt werden.

So weit das Gesetz.

Die Rechtssprechung hat sich nun manchmal für den Verkehrsteilnehmer ausgesprochen. Ein 120er Schild, dass auf einer Strecke von über 2km nicht mehr wiederholt wurde, wurde für ungültig erklärt, denn selbst ein aufmerksamer Fahrer kann dass nach ein paar Minuten Fahrt wieder vergessen.

Umgekehrt wurde aber ein 70er Schild, dass nach einer Kreuzung nicht wiederholt wurde, für gültig erklärt, da der Fahrer Ortskenntnis besaß und wissen musste, dass sowohl vor der Kreuzung 70 war, und auch auf der Gegenfahrbahn 70 galt.

@Meandor Deine Aussage, sämtliche Streckenverbote enden an Kreuzungen, ist nicht richtig. Sie enden dann an Kreuzungen, wenn man auch die Strecke verlässt, also abbiegt. Das Ausfahren aus einem Kreisverkehr ist ein Abbiegevorgang.

@Crack

Wenn ich einen Kreisverkehr mit drei Zu- bzw. Abfahrten habe; wann verlasse ich die Strecke? Wann biege ich ab? Wann bleibe ich auf der Straße? Und was ändert sich?

.... 70, wie viel denn auch sonst?

Es sei denn, es gibt nur das eine Schild vor dem Kreis.


Wenn ich aus dem Kreisverkehr ausfahre, biege ich rechtlich ab. Die Geradeausrichtung wäre nämlich das Herumfahren im Kreis, bis mir
schwindelig ist.

Nach dem Abbiegen gelten erst einmal keine Streckenverbote, wenn nicht entsprechende Schilder stehen.

das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

@wasserblauer

Wenn das Ausfahren aus dem Kreisverkehr kein Abbiegen darstellt, wieso ist dann das Blinken und die besondere Rücksichtnahme auf Fußgänger vorgeschrieben?