Wie viel Kilometer oder Fahrtzeit würdet ihr für eine Arbeitsstelle in Kauf nehmen?

17 Antworten

Fahre morgens auch eine Stunde hin 50km. Abends sind es 40 Minuten.

Mach das aber auch nur weil die Arbeit und die Kollegen passen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hmm, schwierig. Da müsste man wirklich noch mehr Angaben haben und auch dich kennen. Tatsächlich hätte ich nach dem Lohn gefragt.

Ich persönlich bin bisher tatsächlich immer gependelt: 15 zu 45 km ein Weg- die Arbeiststellen waren es aber wirklich wert.

Mal abgesehen vom Gehalt und den Fahrtkosten respektive wieviel man da vom Finanzamt zurückbekommt, ist für mich die Stecke an sich wichtig. Auch ob man mit Zug oder Auto fährt.

Ich muss zugeben die 45km mit Auto über Landstraße zu einer bestimmten Zeit (keine Gleitzeit, man musste exakt um eine bestimmte Uhrzeit da sein) waren auf die Dauer sehr anstrengend, vor allem Im Winter.

Da ist aber jeder anders gestrickt und es hängt nun auch davon ab, ob diese Stele entweder dauerhaft etwas bietet, so, dass man (falls das familiär möglich ist) näher an die Arbeitsstelle zieht oder sonstige Nutzen bringt, z.B. als Sprungbrett für die nächste Stelle, da man dort etwas lernt- dann kann man auch mal eine Stunde fahren.

Für mich ist auf Dauer 45 Minuten ein Weg die Schmerzgrenze.

Für mich 30 minuten

@Omaro321

Ist doch ok- das kann ich ganz gut verstehen- zudem es nciht vorhersehbar ist. Jeder ist da anders. Ich persönlich habe auch herausgefunden, dass mir das Zugfahren (ohne Umsteigen) so viel ausgemacht hat wie die Strecke mit Auto. Miene Erfahrung sagt wirklich, dass es auf den weg an sich ankommt...

Ein zumutbarer Arbeitsweg ist gemäß § 140 Abs. 4 SGB III zu den zumutbaren Beschäftigungen:

Aus personenbezogenen Gründen ist einer arbeitslosen Person eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind.
  • bis zu zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden (oder weniger),
  • bis zu zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden oder
  • wenn in der betroffenen Region längere Wegzeiten üblich sind, gelten diese als zumutbare Pendelzeiten

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.htmld

Was du persönlich daraus machst, bleribt dir überlassen. Als Bezieher von Transferleistungen bist du zur Mitwirkung verpflichtet und musst ggf. jede zumutbare Stelle antreten.

Bei der Kürze deiner Arbeitslosigkeit muss man auch noch beachten:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

Und ob ein Gehalt auskömmlich ist, kannst nur du selbst entscheiden. Das hängt von deinen Bedürfnissen ab.

Zumutbar heißt aber nicht angemessen.

So einfach ist das nicht wirklich zu beantworten. denn liavah hat da auch nicht so ganz unrecht. denn... der Vater Staat mutet Dir eine einfache Fahrtstrecke von 100 Km zu.

Wenn Du also Geld vom Statt bekommst und Du lehnst einen Job ab, weil er Dir zu weit zu fahren ist, können die Leistungen durchaus gekürzt werden.

Wenn allerdings die Hälfte des Einkommens für Sprit drauf geht, weil es ggf nur eine Teilzeitstelle ist.....

Dann kommt es auch noch darauf an, wie gut die Verkehrsanbindung ist. Ich hatte schon einen Job, für den mußte ich fast 40 Km fahren. Zur Frühschicht um 5 Uhr morgens, konnte man das in 20 min fahren. Zur Spätschicht locker das doppelte.

Was auch noch eine Rolle spielt... Bekommst Du Gleitzeit? Wenn man so weit oder noch weiter fahren muß, ist das durchaus sinnvoll....

Wenn Du also Geld vom Statt bekommst und Du lehnst einen Job ab, weil er Dir zu weit zu fahren ist, können die Leistungen durchaus gekürzt werden.

Nicht wenn die nichts davon wissen. Man muss und soll denen nicht alles auf die Nase binden.