Wie viel kann ein Vereinsvorstand verdienen?

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Mann kann als Vereinsvorstand einen Arbeitsvertrag abschließen mit dem Verein. Oder einen Werkvertrag. Oder einen Dienstvertrag. Je nach dem, was geleistet werden soll vom Vorstandsmitglied.

Der Vertrag ist im Grunde an keine Form gebunden: Er kann schriftlich, mündlich oder konkludent geschlossen werden. Außer natürlich, wenn die Satzung des Vereins etwas anderes vorsieht - zur Klarheit empfiehlt sich aber die schriftliche Form.

Das Gehalt bzw. das Honorar ist noch oben nicht begrenzt. Im Grunde. Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Arbeit und Entgelt könnte Probleme bereiten, insbesondere anlässlich der Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung.

Ein Arbeitsverhältnis bis zu 400,- Gehalt im Monat ist der minijob-zentrale.de zu melden, bei mehr erledigt das am besten der Steuerberater. Die Zahlung von Honoraren muss der Auftaggeber Niemandem melden

Daneben gibt es noch die Ehrenamtspauschale in Höhe von max. 500 Euro pro Jahr, da muss man auch Niemandem etwas melden. Und für spezielle Aufgaben gibt es noch die unproblematische Übungsleiterpauschale von bis zu 2.100 Euro im Jahr.

Für Mitglieder des Vorstands müssen aber auch solche Pauschalen genehmigt sein durch die Satzung. Zudem empfiehlt sich ein Absegnen durch die Mitgliederversammlung. Mehr dazu da: http://tinyurl.com/b7b4x93

Gruß aus Berlin, Gerd

Du kannst die Satzung nicht nach Lust und Laune anpassen. Nach Deiner anderen Frage erkundigst Du Dich nach der Möglichkeit eines gemeinnützigen Vereins, Spenden anzunehmen. Den Status der Gemeinnützigkeit erhält der Verein von dem zuständigen Finanzamt. Dazu muss die Satzung vorgelegt werden. Die wird im Finanzamt geprüft, ehe die Gemeinnützigkeit ausgesprochen wird. jede Änderung der Satzung ist dem Finanzamt mitzuteilen, wenn es nicht automatisch davon erfährt (e.V.). Und dann wird jedesmal neu geprüft, ob der Verein noch gemeinnützig ist. Übrigens: uch wenn in der ursprünglichen Satzung eine zu hohe Vergütung für den Vereinsvorstand festgesetzt wird, ist mit der Anerkennung des Vereins als gemeinnützig nicht zu rechnen.

Das kommt auf die Satzung des besagten Vereins an. In den allermeisten Fällen wird das ehrenamtlich erledigt und es gibt lediglich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Es kommt halt auf den Verein an.

ja das weiß ich, die frage lautete, was ist möglich zu verdienen und wie man das regelt? satzung kann ja dafür angepasst werden.