Wie viel Geld darf man als Jugendlicher ausgeben?

7 Antworten

Das Limit sind ausschließlich deine Eltern. Gesetzliche Regelungen dazu gibt es nicht. Jeder Handel mit einem Minderjährigen ist schwebend unwirksam, das eiß auch jeder händler, sobald deine Eltern den Kauf widersprechen, muß er rückgängig gemacht werden. Es kommt also allein auf den Händler an, was er akzeptiert und wo er das Risiko für zu groß hält.Schuhändler verkaufen oft keine High-Heels an junge Mädchen, weil die von den Eltern regelmäßig zurückgebracht werden ;).

Wir haben damals ( vor ca . 4 Jahre ) im Sozialkunde Unterricht gelernt, dass man 14 Jahren die 3fache Menge des Taschengeldes ausgeben darf. Die Kassierer müssten also eigentlich nach der Taschengeldmenge Fragen, da die Antwort aber nicht immer ehrlich ist. Hält sich eh keiner daran.

Vielleicht ist das ja in unserem Bundesland anders? Ansonsten schieb ich es jetzt mal auf den schon damals sehr auffälligen Lehrer, den wir hatten.

@feela89

Das ist Bundesrecht, also im BGB geregelt, §§ 107 ff.

Okay :-)

von 0-7 glaube ich bist du geschäftsunfähig und darfst rein rechtlich gesehen gar nix kaufen außer du bist als bote beauftragt

von 7-18 bist du dann bedingt geschäftsfähig und darfst sachen kaufen die du dir von deinem taschengeld leisten kannst. Wenn du dafür länger sparen musst müssen rein theoretisch die Eltern eine Erlaubnis geben (aber ich denke bis 50€ kann man als 16, 17 jähriger locker auf einen schlag ausgeben ohne krumm angesehen zu werden)(Man darf auch keine Verträge abschließen wo man z.b.: monatlich 5€ oder so bezahlen muss)

Mit 18 ist mann dann voll geschäftsfähig und darf (wenn es das Konto erlaubt) alles kaufen ^^

Wenn man beschränkt geschäftsfähig ist, kann man ohne Einwilligung der Eltern grundsätzlich überhaupt keine rechtlich nachteiligen Geschäfte eingehen, auch nicht über geringe Summen, vgl. § 107 BGB.

Mit Einwilligung sind jegliche Geschäfte möglich mit ein paar Ausnahmen wie zum Beispiel dem Insichgeschäft. Grundsätzlich kann man als Minderjähriger mit der Einwilligung somit auch Häuser kaufen, Kredite aufnehmen und und und.

Was du mit dem Taschengeld meinst ist eine Ausnahme von ersterem. Wenn du § 110 BGB durchliest wirst du feststellen, dass es dort um Fälle geht, in denen ein Vertrag ohne Einwilligung eingegangen wurde und auch schon sofort bewirkt, also bezahlt wurde und das ganze entweder mit 1. zu diesem Zweck oder 2. zur freien Verfügung von dem Vertreter oder 3. von einem Dritten mit dessen Zustimmung (zum Beispiel in einem Arbeitsvertrag) zur Verfügung gestellt wurde. http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

Mit Vertrag gar nichts, denn du darfst noch keinen Vertrag unterschreiben

Und auch "ohne" Vertrag nichts, da er auch keine mündlichen Verträge abschließen darf...

Warum liest niemand das, was in klammern steht?

@KeinPlan1116654

Weil es kein Sinn ergibt, wenn du im Supermarkt an der Kasse stehst gehst du ein Kaufvertrag nach § 433 BGB über die Kaugummis ein.

Beim Saturn/Mediamarkt war das oft so, das man, als minderjähriger, nur bis 100€ einkaufen konnte. Da gibt es auch ein paar Gesetze für. (Sind grad nicht in meinem Kopf)

a gibts keine Gesetze, das Risiko, daß die Eltern dem Kauf widersprechen wird größer, je höher er Betrag, deshalb limitieren viele Händler die Käufe/Umsätze.

Hat grad nachgeschaut, hast recht :)