Wie viel Geld darf ich in bar ausgeben?

7 Antworten

Soviel du möchtest, wenn das Geld zu deiner freien Verfügung steht.

Hallo,

da du noch nicht voll geschäftsfähig bis, sind alle Kaufverträge "schwebend unwirksam".

Wenn du etwas kaufst, womit deine Eltern nicht einverstanden sind, bringst du es dann halt wieder zurück.

Viele Grüße

Michael

@Unterfranke61

Bei 800 Euro gehen wir einfach mal davon aus, dass das nicht der Fall ist.

Und außerdem bitte nicht einfach den letzten Satz dieses Paragraphen ignorieren:

"... von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Wenn Mama und Papa nicht wollen, dann wird daraus nichts.

@19Michael69

Ich lese §§ immer in voller Länge und daher, kann ich dir auch eindeutig mitteilen, dass dein Kommentar falsch ist.

Wenn er z.B. 800 € erhält die ihm zur freien Verfügung überreicht werden, muss sich Mama und Papa danach damit auch abfinden, das er was nach Hause bringt das den beiden nicht gefällt.

Lies den § 110 am besten noch einmal.

@Unterfranke61

Wenn, aber nur wenn ...

Und wenn sie was dagegen haben, dann machen sie den Kauf rückgängig. So einfach ist das.

@19Michael69

Nein, den Kauf können sie unter dieser Voraussetzung nicht rückgängig machen, denn der 1. Satz des § hat dann Gültigkeit.

@Unterfranke61

Hast du überhaupt Kinder?

Wenn ein Kind mit etwas nach Hause kommt, womit die Eltern absolut nicht einverstanden sind, dann nehmen die das Zeug, gehen persönlich dort hin und sagen, dass dieses Geld NICHT für diesen Zweck bestimmt und NICHT zu seiner freien Verfügung war.

@Unterfranke61

Lies am besten auch mal die Kommentare zum § 110 BGB, z.B. den Palandt oder Münchner Kommentar.

@19Michael69

Wenn ich meinem 17-jährigen Sohn 800 € gebe mit dem Hinweis, du darfst dir dafür kaufen was immer du willst, kann ich nicht wenn er etwas bringt was mir nicht gefällt, zu dem Verkäufer gehen und den Kauf rückgängig machen.

Und dies steht auch so im § 110 BGB.

@RobertLiebling

Ich würde dir empfehlen, die Kommentare selbst zu lesen, denn deine juristischen Fähigkeiten sind auf dem Nullpunkt angelangt.

@Unterfranke61

Keiner hat ihm direkt 800 Euro gegeben, um das Geld für irgendwas auf den Kopf zu hauen. Und wo liest du die Aussage "kaufen was immer du willst"?

Und doch, das kann man, denn das Gegenteil kann einem keiner beweisen.

@Unterfranke61

Was bist Du denn so aggressiv?

Da gibt es keine gesetzliche Grenze.

Für nicht ausschließlich rechtlich vorteilhafte Geschäfte benötigst Du grundsätzlich die Einwilligung/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter (§§ 107 ff. BGB).

abgesehen von irgendwelchen gesetzlichen regelungen...

es liegt im ermessen des verkäufers, ob du dir für 800euro in bar was kaufen kannst oder nicht. wenn er zweifel hat, dass du volljährig bist, oder wenn es ihm aus irgend einem anderen grund komisch vorkommt, dass du so viel bargeld dabei hast, dann muss er dir die sache nicht verkaufen. egal ob du es kaufen dürftest oder nicht.

und andersrum, wenn du dir was kaufen willst, und das kostet eben 800euro, und du dich nicht grade super verdächtig verhältst, und nicht zwei 500euro scheine auf den tresen knallst, dann wird das schon klargehen... der verkäufer will ja auch geld verdienen. und wenn nirgendwo steht an wen er verkauft hat, warum sollte er ein fass aufmachen wenn es keinen grund zur sorge gibt?

solange du im falle einer nachfrage erklären kannst, wie du an soviel geld gekommen bist, is das kein thema. im schlimmsten fall gehst du mit deinem geld wieder heim.

Soviel, wie du hast. Allerdings musst du auch nachweisen können, dass du es legal erworben hast.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung