Wie viel Geld bekommt man für Fachbücher von der Steuer zurück?

8 Antworten

Kosten für die Fortbildung gehören zu den Werbungskosten. Bei den Werbungskosten gibt es eine Pauschale von 2.000,00 EUR. Dieser Betrag wird immer als Ausgabe angenommen und abgesetzt.

Erst wenn Deine tatsächlichen Kosten 2.000,00 EUR übersteigen (Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, zur Schule, Berufskleidung, Lehrmittel, Fachzeitschriften, Beiträge zu Berufsgenossenschaften, Fachbücher, etc.) - du musst diese Kosten belegen können - bekommst Du dafür zusätzlich eine Steuererstattungin Höhe Deines Steuersatzes.

Solltest Du gar keine Steuern gezahlt haben, weil Dein Einkommen so niedrig war, bekommst Du auch keine Steuererstattung.

Danke

2.000,-??? Wie kommst du auf den Betrag?

@Mojoi

Das ist der Pauschalbetrag, der vom Finanzamt generell als Werbungskosten angerechnet wird.

@Mojoi

Sorry, hab mich vertan. Es sind 1.000,00 EUR

@Mojoi

Für ein Ehepaar, wenn beide berufstätig sind.

Das läuft unter "Werbungskosten".... und die sind pauschal schon recht hoch

angesetzt, wenn du nicht eine große Fahrstrecke hast...

Die Fahrstrecke beträgt ca 20 km pro Tag

@Oliviii

Ich nehme an, das ist Hin- und Rückweg?

Als absetzbare Fahrtkosten werden ermittelt:

einfache Strecke: 10km

30 Cent pro Kilometer: 3,-

mal den tatsächlichen Arbeitstagen (Beispielrechnung):

365 - 104 Wochenendtage - 4 Feiertage - 30 Urlaubstage - 5 Krankheitstage = 222 Tage

Als Entfernungskostenpauschale kommen 666,- zusammen. Plus den Kosten für die Bücher läge man bei 826,-

Immernoch weniger als die Werbungskostenpauschale iHv.  1.000,- die sowieso abgezogen wird. .

Du hast keine Minimum ausgaben alles was du an Schulbüchern brauchst kamst du absetzen als Werbungskosten  ich Empfehle dir das Lohnsteuer Jahresbuch das ist aktuell und grade erschienen und hat viele gute Tricks zb wie man die vollen Werbungskosten bekommt und ab wan man alles an unterlagen dafür haben mus. und auch das ist absetzbar!,

Es müssen erst 1000€ an Werbungskosten erreicht werden. Sonst greift der Pauschalbetrag.

@webya

Da sind dann auch die Bücher mit drin und  oft kommt man nicht auf den Betrag außer man mus das nicht nachweisen das meinte ich zb mit einen nützlichen Trick aus diesem Buch aber du hast recht alles darüber mus  einzeln nachgewiesen werden Darüber würde man zb nur kommen wen man monatlich 100€ oder mehr für ein moantsticket ausgeben mus.

@herakles3000

Was über 1000,00 aufgewendet wird, vermindert das zu versteuernde Einkommen. Das bekommt man nicht etwa zurück.

Hallo !

1. Wenn keine höheren Werbungskosten als 1000 € nachgewiesen werden können, greift automatisch die Pauschale von 1000 €.

Beispiel 1: Deine Arbeit ist 5 km entfernt und du hast sie 220 Tage im Jahr aufgesucht. Nebenbei hast du Bücher in Wert von 160 € gekauft.

Berechnung: (5 km x 220 Tage x 0,3 €) = 330 € + 160 € Bücher + 16 € Kontoführung = 506 €... als Werbungskosten werden 1000 € berücksichtigt (also hatten die Bücher keine Auswirkung).

Beispiel 2: Alles wie bei 1, außer die Entfernung zur Arbeit ist 30 km.

Berechnung (30 km x 220 x 0,3 €) = 1980 € + 160 Bücher + 16 € Kontoführung = 2156.. als Werbungskosten werden 2156 € berücksichtigt (Bücher hatten Auswirkung).

Der Kauf der Bücher mindert dein zu versteuerndes Einkommen... und je geringer es ist, desto weniger Steuern zahlst du. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab.

Bsp: Dein zu versteuerndes Einkommen entspricht 11.000 € (ohne Bücher), das entspricht einer ESt von ca. 383 €.

Durch den Abzug der Bücher ist dein zu versteuerndes Einkommen 10840 €, das entspricht einer ESt von ca. 348 €

Grob gesagt bekommst du für die Bücher also 35 € zurück, da der Steuersatz in diesen Bereich noch recht gering ist.

Hoffe ich konnte Licht ins dunkle bringen^^

Vielen Dank, ich war vorher etwas verwirrt weil im Internet nichts Konkretes stand

@Oliviii

Oh.. Moment... vielleicht habe ich mich verhaspelt.... werden die Bücher während der Ausbildung gekauft?

In der Lohnsteuertabelle sind bereits 1000 € pauschal für Werbungskosten eingerechnet.

Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, wirken sich höhere Kosten steuermindernd aus.

Azubis zahlen aber in der Regel gar keine Steuern. Sie könnten also lediglich eine EStErklärung abgeben und dann einen Verlustvortrag ins nächste Jahr übernehmen.

Azubis zahlen aber in der Regel gar keine Steuern.

Völliger Blödsinn! Die Steuern hängen doch nicht davon ab, ob man Azubi ist, sondern davon wie hoch die Ausbildungsvergütung ist!

@wolfgang1956

Noch haben aber die meisten Auzubis Vergütungen unterhalb des steuerlichen Existenzminimums. Deshalb zahlen sie keine Steuern