Wie viel Finderlohn bei dieser Dreistigkeit?

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Gehe dorthin und verlange die Aushändigung deiner Sachen. Wenn sie die Herausgabe deines Eigentums verweigert und nur gegen Zahlung von den 50 € herausgibt, dann gehe zur Polizei und zeige sie wegen Nötigung und Unterschlagung an. Bitte sie, deine Dokumente aus Gründen der Gefahrenabwehr bei der Frau zu beschlagnahmen und dir auszuhändigen. 

M.E. hat sie den TB dieser Strafparagraphen durchaus erfüllt.

So folgendermaßen ist es abgelaufen:

Ich habe bei der werten Dame geklingelt und Sie hat mich schon ganz gespannt erwartet. Als Sie hoch kam wurde mir klar, welche Art von Person es ist - Pinker Jogginganzug, 60-70 Jahre (vilt auch jünger), verfaulte Zähne und wohl nicht die hellste, wie sie dann bewies. Sie hat mir auch direkt den Geldbeutel entgegengestreckt, damit ich überprüfen kann ob alles enthalten ist. Das habe ich dann auch gemacht. Danach hab ich den erstmal sicher weggesteckt. 

Nun hat sie schon am Anfang gesagt, dass sie 50 Euro Finderlohn will. Ich meinte, dass ich den Brief schon ziemlich dreist fand' und dass man ja auch sieht, dass ich Schüler bin. Sie meinte daraufhin, dass das ja wichtige Papiere sind und man schon mit Kopf und Hand darauf aufpassen sollte. 

Als ich dann fragte, wo sie den Geldbeutel denn gefunden hatte, bestätigte sich meine Vermutung - im Bus. Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass sie den Fund an den Busfahrer weitergeben hätte müssen, denn so steht es auch im Gesetz (öffentliche Verkehrsmittel). Sie hat den Geldbeutel also nur mitgenommen, um damit Profit zu machen und einen Nutzen zu ziehen, ekelhaft.

Sie meinte dann dass sie auch 100€ hätte verlangen können. Auch habe ich sie auf einen entsprechenden Paragraphen hingewiesen - interessierte sie nicht.

Ich bot ihr also die 5€ an, welche ihr eventl. gar nicht zustehen, weil sie es in dem Bus gefunden hat. Doch sie bestand auf 50€. Ich habe ihr die 5€ 3 mal angeboten, doch sie lehnte ab. Ich meinte, dass wir gerne die Polizei holen können, was sie auch wollte. Nun, da ich den Geldbeutel jedoch hatte, meinte ich, dass sie gerne zur Polizei gehen kann. Was sie scheinbar auch vor hat, sie meinte ja, dass sie meine Adresse hat. :'D

Dann habe ich meinen Stiefvater aus dem Auto geholt, damit ich einen Zeugen hatte, dass sie die 5€ nicht annehmen wollte und dass sie den Geldbeutel im Bus gefunden hat.

Das Ende vom Lied:

Ich habe mir einiges an Geld erspart und mich ein bisschen amüsiert, wie ich zugeben muss. 

Euch noch einen schönen Abend! :)

@kphilipp98

Danke für die Schilderung. Find ich gut, dass du dich nicht hast erpressen lassen. 

Dir auch einen schönen Abend. 

Geh' mit einem Deiner Eltern vorbei (wird ja wohl nicht weit sein).

Wenn die die 50 EUR haben will, sollen Deine Eltern sie auf die Gesetzeslage hinweisen und gleichzeitig ankündigen, wenn sie den Geldbeutel nicht herausgibt, Anzeige wegen Erpressung zu erstatten.

Oder Ihr geht gleich zur Polizei. Ich würde mir den Spaß aber machen, zu der Trulla persönlich hinzugehen.

ok - nicht "Erpressung", sondern "Fundunterschlagung"

Finderlohn beträgt 5% bis 500,- € und 3% auf alles drüber. Für alles andere besteht kein Rechtsanspruch.

Ich würde mit Strafanzeige antworten wegen Erpressung und Unterschlagung.

Geh mit dem Brief zur Polizei.
Die holen Dir das kostenlos ab.

Finderlohn muss er dennoch zahlen;)

@Dommie1306

Darum geht es doch gar nicht.

Es geht darum, dass sich der Fragesteller offensichtlich nicht alleine zu helfen weiss, sehr höflich ist und wirklich nett gefragt hat. Der geht nicht zu der Finderin und erklärt ihr die Weltordnung.

Also können die Cops was doch auch mal was tun: nämlich die Planschkuh in ihre Schranken zu verweisen.

@godlikegenius

So folgendermaßen ist es abgelaufen:

Ich habe bei der werten Dame geklingelt und Sie hat mich schon ganz gespannt erwartet. Als Sie hoch kam wurde mir klar, welche Art von Person es ist - Pinker Jogginganzug, 60-70 Jahre (vilt auch jünger), verfaulte Zähne und wohl nicht die hellste, wie sie dann bewies. Sie hat mir auch direkt den Geldbeutel entgegengestreckt, damit ich überprüfen kann ob alles enthalten ist. Das habe ich dann auch gemacht. Danach hab ich den erstmal sicher weggesteckt. 

Nun hat sie schon am Anfang gesagt, dass sie 50 Euro Finderlohn will. Ich meinte, dass ich den Brief schon ziemlich dreist fand' und dass man ja auch sieht, dass ich Schüler bin. Sie meinte daraufhin, dass das ja wichtige Papiere sind und man schon mit Kopf und Hand darauf aufpassen sollte. 

Als ich dann fragte, wo sie den Geldbeutel denn gefunden hatte, bestätigte sich meine Vermutung - im Bus. Daraufhin habe ich ihr gesagt, dass sie den Fund an den Busfahrer weitergeben hätte müssen, denn so steht es auch im Gesetz (öffentliche Verkehrsmittel). Sie hat den Geldbeutel also nur mitgenommen, um damit Profit zu machen und einen Nutzen zu ziehen, ekelhaft.

Sie meinte dann dass sie auch 100€ hätte verlangen können. Auch habe ich sie auf einen entsprechenden Paragraphen hingewiesen - interessierte sie nicht.

Ich bot ihr also die 5€ an, welche ihr eventl. gar nicht zustehen, weil sie es in dem Bus gefunden hat. Doch sie bestand auf 50€. Ich habe ihr die 5€ 3 mal angeboten, doch sie lehnte ab. Ich meinte, dass wir gerne die Polizei holen können, was sie auch wollte. Nun, da ich den Geldbeutel jedoch hatte, meinte ich, dass sie gerne zur Polizei gehen kann. Was sie scheinbar auch vor hat, sie meinte ja, dass sie meine Adresse hat. :'D

Dann habe ich meinen Stiefvater aus dem Auto geholt, damit ich einen Zeugen hatte, dass sie die 5€ nicht annehmen wollte und dass sie den Geldbeutel im Bus gefunden hat.

Das Ende vom Lied:

Ich habe mir einiges an Geld erspart und mich ein bisschen amüsiert, wie ich zugeben muss. 

Euch noch einen schönen Abend! :)

Ich würde auch sagen, dass 10 EUR vollkommen ausreichend sein sollten.

Teile der Frau doch einfach mit, dass der Finderlohn gesetzlich festgeschrieben ist.Der Finderlohn beträgt nach § 971 Abs. 1 BGB von dem Wert der Sache bis zu 500 Euro 5 %.Wurde die Sache in den Räumen einer Behörde, in den Beförderungsmitteln einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden, so erhält der Finder nur den halben Finderlohn und auch das nur, wenn die Sache mehr als 50 Euro wert ist (§ 978 Abs. 2 BGB).