wie viel fehltage darf ich insgesamt in den 3 jahren als Rechtsanwaltsfachangestellte haben?

3 Antworten

Fehlzeiten innerhalb der Ausbildung Frage: Durch Krankheit(en) sind hohe Fehlzeiten aufgetreten. Kann die Prüfung in einem solchen Fall noch regulär abgelegt werden oder muss die Ausbildungszeit verlängert werden?

ANTWORT: Hier muss im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden. Je nach Leistungsstand kann gesagt werden, dass bis zu 20 % Fehlzeiten eventuell noch aufgeholt werden können. Diese 20 % beziehen sich auf die gesamte Ausbildungszeit und stellen einen Richtwert dar, dem einige Gerichtsurteile zugrunde liegen. Andere Gerichtsurteile sprechen aber in diesem Zusammenhang schon von einer Zeitdauer von 10 %. Wenn man den höchsten Wert zugrunde legt, so wäre ab 20 % Fehlzeiten auch eine Zulassung zur Prüfung gefährdet, da zur Zulassung die zurückgelegte Ausbildungszeit erforderlich ist.

TIPP: Lassen Sie sich im Einzelfall von der Ausbildungsberatung bzw. von der Gesellenprüfungsabteilung beraten und ziehen Sie auch eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses in Betracht.

Ich bin selbst gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und ich kann mir nicht vorstellen das es da eine genaue Anzahl an Tagen gibt, die man Fehlen darf.

Z. B. "50 Tage darf man max. fehlen" "Ich hab aber 51 Tage gefehlt" "Oh, tut mir Leid, das ist Pech für dich....und du?" "Ich hab nur 49 Tage gefehlt" "Da haste aber nochmal Glück gehabt"

Ich denke das du aus gegebenem Anlass fragst und würde dir raten dich an einen Berufsschullehrer zu wenden mit dem du (einigermaßen) gut kannst. Du willst wahrscheinlich nicht mit deinen Chefs bzw. Ausbildern drüber sprechen? Oft wissen Anwälte sowas aber natürlich auch nicht - dir muss ich ja nichts erzählen :-D

Das ist verschieden.

Frag doch mal bei der Kammer nach. Wieviele sie zulassen.