Wie viel darf ich bei der Schülerhilfe als Freier Mitarbeiter im Monat verdienen, ohne Steuern oder KV zahlen zu müssen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Frage kann nicht beantwortet werden, da das Geld, was du erhälst ein Umsatz ist.

Umsatz ist aber weder für die Einkommensteuer noch für die Sozialversicherung eine relevante Größe. Du musst schon deinen Gewinn ermitteln durch Abzug der Betriebsausgaben vom Umsatz.

Du kannst familienversichert bleiben, wenn du deiner selbständigen Tätigkeit monatlich regelmäßig nicht mehr als 415,- € entnimmst (§ 10 SGB V).

Der Grundfreibetrag zur Einkommensteuer beträgt in 2016 für Ledige 8.652,- €.

Wie schaut es jetzt aus, wenn ich aus meiner selbstständigen Tätigkeit im Mai 415€ bekomme und im gleichen Monat vom Tengelmann 386,75€?

@RandomMan7

415€ Gewinn (es werden 413€ um genau zu sein)

@RandomMan7

Du kannst auch 10.000,- € von der Schülerhilfe im Monat bekommen.

Wenn du davon 9.900,- € ausgibst für Betriebsausgaben, beträgt dein Gewinn 100,- €.

Die Gewinnermittlung hast du selbst zu machen.

Aus Sicht der Krankenversicherung ist beim Zusammentreffen von Minijob und sonstigen Einkünften die Grenze der Familienversicherung bei 450,- € im Monat. Kommst du drüber, fliegst du raus und musst den Status feststellen lassen.

Schülerhilfe läuft meist über die Übungsleiterpauschale. Bitte danach googeln

jo genau diese Antwort habe ich gesucht.

Herzlichen Dank.

Minijobbasis 450,-- Euro.

Kein Minijob, selbständige Tätigkeit.

@kevin1905

Oh sorry, das Wort "freier" habe ich überlesen.